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25.02.2026
Das Europäische Parlament hat entschieden, die Befassung mit dem EU-US-Handelsdeal vorerst einzufrieren und eine rechtliche Bewertung abzuwarten. Anlass ist das Urteil des Supreme Court, das die bisherige Grundlage des Abkommens in Frage stellt. Der ZVEI bewertet diesen Schritt als folgerichtig.

Ohne belastbare rechtliche Klärung kann es aus Sicht des Verbands keine Zustimmung zum bestehenden Deal geben. Europa darf nicht an einem Abkommen festhalten, dem nach dem Urteil die tragfähige Grundlage fehlt. Die Unternehmen in Deutschland und Europa brauchen Planungssicherheit. Das gilt besonders für die exportorientierte Elektro- und Digitalindustrie.
Zudem besteht bei den sogenannten Sektorzöllen weiterhin erhebliche Unsicherheit. Diese Zölle waren nicht Gegenstand des Urteils. Aus Gründen der nationalen Sicherheit hatten die USA diese 232-Zölle kurz nach Abschluss des Turnberry-Deals 2025 auf viele zusätzliche Stahl- und Aluminiumderivate ausgeweitet und mit einem zusätzlichen Zollsatz von 50 Prozent versehen.
Unabhängig von der Entscheidung des Supreme Courts stehen regelmäßige Erweiterungsrunden dieser Sektorzölle an.

Der ZVEI fordert, dass die EU hier konsequent auf eine rechtssichere und zukunftssichere Ausgestaltung dringt. Unser langfristiges Ziel sollte dabei bleiben, dass sich Brüssel und Washington auf ein umfassendes Null-Zoll-Abkommen einigen. Regelbasierter, transatlantischer Handel liegt im Interesse beider Seiten. Voraussetzung dafür sind jedoch verbindliche, verlässliche und rechtssichere Absprachen.
Im vergangenen Jahr hat die Zollpolitik auch in der Elektro- und Digitalindustrie Spuren hinterlassen. Das zeigen die Zahlen: Unter anderem durch die zusätzlichen Zollmaßnahmen, die seit September 2025 gelten, sind die Elektroexporte in die USA um drei Prozent zurückgegangen.