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17.04.2014

Produktsicherheitspaket in deutlichem Widerspruch zu besserer Rechtssetzung

Am 15. April 2014 hat das Europäische Parlament über das Produktsicherheitspaket abgestimmt und sich damit für die Einführung einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung und gegen die Einführung einer „European Safety Tested“-Kennzeichnung ausgesprochen.

Am 15. April 2014 fand im Europäischen Parlament die Aussprache zum Produktsicherheitspaket statt.
© finecki - Fotolia.com

Die Europäische Kommission hatte im Februar 2013 das Produktsicherheitspaket vorgelegt. Die im Paket enthaltenen Vorschläge zu einer Marktüberwachungsverordnung sowie einer Verbraucherproduktesicherheitsverordnung hatten zu erheblichen Diskussionen geführt, die vor allem durch die Idee einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung (z.B. „Made in Germany“) dominiert wurden. Die widersprüchlichen Ansichten in dieser Frage spiegelten sich auch in der Aussprache des Europäischen Parlaments am 15. April. Dennoch hat das Parlament in der Abstimmung die Einführung einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung beschlossen. Der ZVEI bedauert dies außerordentlich und unterstützt die der Idee widersprechenden Mitgliedstaaten darin bei ihrer ablehnenden Haltung zu bleiben.

Die Debatte um die Ursprungskennzeichnung hat alle anderen Aspekte in den Hintergrund gedrängt. Aus Sicht der Industrie enthalten die Vorschläge neben einigen positiven Aspekten auch sehr kritische Aspekte. Diese wurden durch die Änderungsvorschläge des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments weiter verschärft. Mit dem Vorschlag der Einführung einer „EU Safety Tested“-Kennzeichung, die mit einer Drittstellenzertifizierung verknüpft wird, wurde eine weitere heftige Debatte entfacht. Die deutsche Elektroindustrie hat sich vehement gegen eine solche Kennzeichnung und insbesondere die daran geknüpfte Drittstellenzertifizierung eingesetzt und begrüßt daher mit allem Nachdruck die Ablehnung durch das Europäische Parlament. Eine solche Kennzeichnung enthält für den Verbraucher keine sinnvolle zusätzliche Information, verursacht dem Hersteller zusätzliche Kosten und gaukelt außerdem eine „Zwei-Klassen-Sicherheit“ vor. Dies wird durch eine durch das Europäische Parlament in Auftrag gegebene Studie bestätigt. Sie zeigt, dass auch die europäischen Verbraucherschutzverbände eine solche europäische Kennzeichnung nicht unterstützen.

Andere für die Industrie relevante Punkte waren die Klarstellung des Verhältnisses von Risikobewertung und Konformitätsprüfung in der Marktüberwachungsverordnung. Das bewährte System der Rolle der Risikobewertung durch Hersteller und Behörden wird durch den Kommissionsvorschlag in Frage gestellt und führt zu Verwirrung. Dies wird durch einige Änderungsvorschläge des Parlamentsausschusses korrigiert, die in der Abstimmung bestätigt wurden. Der ZVEI begrüßt dies sehr, sieht aber dennoch Nachbesserungsbedarf. Die im Kommissionsvorschlag und später durch den Parlamentsausschuss erweiterten administrativen Anforderungen an die Hersteller von Verbraucherprodukten stehen in keinem Verhältnis zu dem Risikopotenzial, das von diesen Produkten ausgeht. Der ZVEI bedauert daher, dass diese Vorschläge durch das Plenum bestätigt wurden. Man muss sich vor Augen führen, dass Produkte, die ein großes Risikopotenzial in sich tragen, bereits durch andere Harmonisierungsrechtsvorschriften geregelt werden. Der ZVEI hatte sich daher für eine klare Abgrenzung zwischen der Verbraucherproduktesicherheitsverordnung und den Harmonisierungsrechtsvorschriften eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.

Binnenmarkt & Harmonisierung

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