​Muss zwingend ein NRWG eingesetzt werden?

Wird ein natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) bauaufsichtlich gefordert, muss es eingesetzt werden. Wird jedoch zur Rauchableitung nur eine bestimmte Fläche gefordert, ist nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht ein NRWG nicht zwingend einzusetzen.

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