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Allgemeine Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Vorformulierte Vertragsklauseln, sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: „AGB“), werden von einem Vertragspartner meist aus Rationalisierungsgründen eingesetzt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum AGB-Recht im unternehmerischen Geschäftsverkehr schaffen für den Wirtschaftsstandort Deutschland leider nicht die erforderliche Rechtssicherheit.​

Unternehmen und Verbände sehen im aktuellen AGB-Recht Handlungsbedarf.

© ZVEI

Die deutsche Wirtschaft benötigt im internationalen Wettbewerb den bestmöglichen Handlungsrahmen für ihre Unternehmen. Insbesondere der deutsche Mittelstand ist in Zeiten der Globalisierung und der Nachwirkungen einer weltweiten Finanzkrise zu stärken. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr bleibt das deutsche AGB-Recht für nationale wie auch für grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse hinter den Bedürfnissen der Wirtschaft zurück. Auch ein internationaler Vergleich macht deutlich, dass das deutsche AGB-Recht im B2B-Geschäft (Business-to-Business; kurz: B2B) leider eine nachteilige Sonderposition für deutsche Unternehmen schafft.

Wirksame Haftungsklauseln ermöglichen

Das Erstellen von wirksamen Vertragsbedingungen, insbesondere von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, stellt Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Besonders kritisch stellt sich die Situation dar, wenn die vertragschließenden Unternehmen eigentlich übereinstimmend davon ausgingen einen wirksamen Individualvertrag geschlossen zu haben und sich dann die Unwirksamkeit z.B. von Haftungsklauseln nach dem deutschen AGB-Recht herausstellt.

Ursache für dieses Dilemma sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen und die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle. Für den unternehmerischen Geschäftsverkehr ergeben sich hieraus nur in den seltensten Fällen einhaltbare Anforderungen. Der aktuelle Rechtsrahmen für den B2B-Bereich kann den Entwicklungen in unserer modernen Informationsgesellschaft, einer globalen Wirtschaft und den erforderlichen Rationalisierungsprozessen in Unternehmen leider nicht mehr gerecht werden. Selbst für spezialisierte Rechtsberater ist es kaum noch möglich, sinnvolle und sichere Lösungen für Geschäftsabschlüsse vorzuschlagen.

Die Folge: Unternehmen sehen sich überraschend zusätzlichen Haftungsrisiken ausgesetzt, die entweder nicht einkalkuliert wurden oder trotz guter kaufmännischer Praxis überhaupt nicht wirksam begrenzt werden können.

VDMA und ZVEI sehen Handlungsbedarf im AGB-Recht

Diese unzureichende Situation des deutschen AGB-Rechts für den unternehmerischen Geschäftsverkehr möchten die beiden großen deutschen Industrieverbände VDMA und ZVEI im Interesse ihrer Mitglieder nicht hinnehmen und fordern daher eine sachgerechte Reform der gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam mit Vertretern von Unternehmen, insbesondere des Mittelstandes, anderen Branchenverbänden und Rechtsanwälten zeigen VDMA und ZVEI den politischen Handlungsbedarf und die Risiken für die Unternehmenspraxis auf.

Auch die relevanten Fachkreise, wie der Deutsche Juristentag e.V. und der Zivilrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins e.V., bestätigen den Reformbedarf im AGB-Recht für den unternehmerischen Geschäftsverkehr.

Erste Vorschläge für eine Änderung des Gesetzestextes liegen vor. VDMA und ZVEI werden weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder in diesem Gebiet eintreten.

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