19.04.2022
Informationen zum
Die Europäische Union begann am 23. Februar 2022 mit der Veröffentlichung von Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Mittlerweile gibt es 4 Sanktionspakete, denen aber nicht zwangsläufig auch immer eine einzelne EU-Verordnung bzw. ein einzelner EU-Beschluss gegenübersteht. Einen schnellen Einstieg zu den Rechtsgrundlagen bietet diese Übersicht (gtai), eine sehr ausführliche Aufbereitung des Themas bietet diese Vollständige Darstellung (EU-Kommission).
Das erste EU-Sanktionspaket vom 23. Februar 2022 richtet sich noch gegen die 351 Mitglieder der russischen Staatsduma, die für die Anerkennung der Unabhängigkeit der selbsternannten „Republiken“ Donezk und Luhansk gestimmt haben. Außerdem wurden Sanktionen gegen weitere 27 Personen und Körperschaften, darunter die Banken VEB.RF, Bank Rossiya und Promzvyazbank erlassen. Betroffen sind auch russische Staatsanleihen.
Ebenso wurden Ein- und Ausfuhrverbote sowie Investitionsbeschränkungen für die nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk erlassen. Nachträglich wurden diese Sanktionen auf einem Sondergipfel am 24. Februar 2022 für die Bereiche Energie, Finanzen und Transport verschärft.
Am 27. Februar 2022 wurden die Vermögenswerte von Präsident Wladimir Putin, Außenminister Sergej Lawrow, Regierungschef Michail Mischustin und Vize-Sicherheitsratschef Dmitrij Medwedew in der EU eingefroren. Restriktive Maßnahmen wurden außerdem gegen alle Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation und weitere Mitglieder der russischen Staatsduma erlassen. Darüber hinaus wurden Beschränkungen gegen das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation und den Dienst für Auslandsaufklärung (SWR) beschlossen sowie alle Visaerleichterungen für russische Diplomaten, Staats- und Parlamentsvertreter zurückgenommen.
Hinzu kommen Exportverbote für Dual-Use-Güter, insbesondere für den Verteidigungssektor, Schiffs- und Flugzeugbau. Diese betreffen nicht nur Ausrüstung und Technologie, sondern auch finanzielle Unterstützung. Außerdem gilt ein Lieferverbot für Maschinen, Anlagen und Technologien für den Ölsektor sowie die Luft- und Raumfahrt.
Vom 28. Februar 2022 bis zum 9. März 2022 kamen weitere Sanktionen hinzu, die üblicherweise als „drittes Sanktionspaket“ zusammengefasst werden.
Besonders hervorzuheben ist dabei der Teilausschluss russischer Banken aus dem SWIFT-System in Abstimmung mit Großbritannien und den USA sowie das Einfrieren der Vermögenswerte der Zentralbank der Russischen Föderation durch die G-7 Länder, wovon insbesondere die russischen Devisenreserven in Euro, US-Dollar und Yen betroffen sind. Auch das Vermögen zahlreicher „Oligarchen“ wurde eingefroren.
Auch die massiven Einschränkungen im Luftverkehr sind Teil des dritten Sanktionspakets.
Außerdem kam es zu einer erheblichen Erweiterung der Sanktionsliste auf 862 Einzelpersonen und 53 Organisationen, wodurch beispielsweise jetzt etwa 70 Prozent des russischen Bankenmarkts betroffen ist.
Ebenfalls beschränkt wurde die Ausfuhr von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie und es wurden Maßnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Finanzsanktionen durch Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ergriffen. Eine Klarstellung der Finanzbeschränkungen auch auf Kryptowährungen fand statt.
Vom dritten Sanktionspaket ist erstmals auch Belarus betroffen, z.B. durch den Entzug von SWIFT-Diensten für die Belagroprombank und die Bank Dabrabyt, ein Transaktionsverbot mit der belarussischen Zentralbank und die Aussetzung des Handels mit belarussischen Aktien an europäischen Handelsplätzen (ab 12. April 2022).
Seit 15. März 2022 gilt nun auch ein Verbot für Transaktionen mit russischen Staatsunternehmen des militärisch-industriellen Sektors sowie ein komplettes EU-Einfuhrverbot für diejenigen Stahlprodukte, die derzeit bereits unter Schutzmaßnahmen der EU (z.B. Antidumpingmaßnahmen) stehen.
Ein Verbot von Neuinvestitionen im russischen Energiesektor wurde auf Wunsch Frankreichs und Deutschlands etwas aufgeweicht und enthält Ausnahmen bei zivil genutzter Kernenergie und Projekten zum Transport bestimmter Energieprodukte in die EU.
Beschlossen wurde ein umfangreiches EU-Exportverbot für Luxusgüter aller Art sowie ein Verbot der Erbringung von Rating-Dienstleistungen für russische Unternehmen durch EU-Ratingagenturen; auch ein Rating des russischen Staates ist verboten.
Die Sanktionsliste wurde um weitere Oligarchen, sonstige Vertreter der Wirtschaftselite und die im Militär- und Verteidigungsbereich tätigen Logistik-Unternehmen ergänzt.
Hier finden Sie eine von ZVEI kuratierte Übersicht der EU-Sanktionen zum Download als PDF. (Stand: 16.03.2022)
Ausführlicher Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) der EU-Generaldirektion TRADE (Englisch, Stand: 16.03.2022)
Externe Links
Sanktionen der Europäischen Union gegen die Russische Föderation (Russland)
EU beschließt viertes Sanktionspaket gegen Russland (15. März 2022)
Weitere Informationen:
Russischer Angriff auf die Ukraine: Neue Sanktionen
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 11.03.2022)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu Russland
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu Belarus
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft - Sanktionen
Das Geschäftsklima in der Elektro- und Digitalindustrie zog im Februar dieses Jahres zwar zum dritten Mal hintereinander an. Allerdings fand die Befragung noch vor der Invasion Russlands in die Ukraine statt, deren konjunkturelle Auswirkungen auf die Branche derzeit noch kaum absehbar sind. Materialknappheiten und Lieferengpässe stellten bereits vor Kriegsausbruch die größten Produktionshemmnisse dar.
Mit Blick auf das Russland-Geschäft erwarten wir dennoch, dass die direkten Effekte auf den Absatz bzw. Export vergleichsweise gering ausfallen dürften. Zum einen, weil Russland für die Elektro- und Digitalindustrie kein sonderlich großer Abnehmer ist. Zum anderen, weil das Land in die globalen Wertschöpfungsnetzwerke nicht besonders stark eingebunden ist. Trotzdem werden einige Branchensegmente und natürlich auch Firmen individuell betroffen sein.
Insgesamt wird die Unsicherheit die Geschäfte belasten, Investitionen werden zurückgestellt und der Druck auf die Rohstoff- und Energiemärkte wird weiter zunehmen.
Anders als die gesamten Branchenexporte, die im vergangenen Jahr um zehn Prozent auf einen Rekordwert von 225 Milliarden Euro gewachsen sind, waren die deutschen Elektrolieferungen nach Russland 2021 um vier Prozent auf 3,8 Milliarden Euro rückläufig. Die Ausfuhren in die Ukraine stiegen um zweieinhalb Prozent auf 0,6 Milliarden Euro. Der zusammengenommene Anteil der Exporte nach Russland und in die Ukraine an den gesamten Elektroausfuhren ins Ausland lag letztes Jahr bei zwei Prozent (Russland 1,7% und Ukraine 0,3%).
Elektroexporte nach Russland und in die Ukraine nach Fachbereichen
Die deutschen Importe elektrotechnischer und elektronischer Güter aus Russland sind im vergangenen Jahr zwar um ein Drittel auf 0,3 Milliarden Euro gestiegen. Allerdings machen sie gerade einmal 0,1 Prozent aller Elektroeinfuhren aus. Aus der Ukraine wurden 2021 Elektroprodukte im Wert von 0,6 Milliarden Euro nach Deutschland importiert (+2,7%). Ihr Anteil an den gesamten Einfuhren kam damit auf 0,3 Prozent.
Weitere Details entnehmen Sie gerne unseren aktuellen Ausgaben des ZVEI-Außenhandelsreports Spezial:
ZVEI-Außenhandelsreports Spezial Russland
ZVEI-Außenhandelsreports Spezial Ukraine
Rohstoffe
Mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine und den anschließenden Sanktionen stellt sich die Frage, welche Rolle Rohstoffimporte aus Russland für die deutsche Elektro- und Digitalindustrie spielen. Dieser Bericht gibt einen Überblick.
Der ZVEI unterstützt die Initiative #WirtschaftHilft, die der BDI gemeinsam mit BDA, DIHK und ZDH und in enger Zusammenarbeit mit dem Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft ins Leben gerufen hat. Um die notwendige Versorgung in der Ukraine und auf der Flucht zu unterstützen, wird die Initiative eng mit der Bundesregierung und den Hilfsorganisationen zusammenarbeiten. Eine wichtige Aufgabe der Initiative wird es sein, offizielle Informationen und Übersichten zu konkreten Hilfsbedarfen sehr kurzfristig in die Breite der Wirtschaft zu tragen, um diese Bedarfe best- und schnellstmöglich zu bedienen.
Unter #WirtschaftHilft hat der DIHK eine Übersicht zu möglichen Unternehmens-Hilfen zusammengestellt
Deutsche Wirtschaft hilft der Ukraine: Task Force für Unternehmen des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft
https://www.ost-ausschuss.de/de/taskforce
Die Energieversorgung des Landes scheint eines der vorrangigen Ziele des russischen Angriffs zu sein. Um diese bestmöglich aufrechtzuerhalten, hat das ukrainische Energieministerium eine Liste der am dringendsten benötigten Güter erstellt.
Diese Liste finden Sie hier zum Download.
Hier können die Unternehmen der Elektro- und Digitalindustrie – und darüber hinaus – konkret Hilfe leisten.
Digitaleurope und 35 seiner nationalen Mitgliedsverbände, darunter der ZVEI, fordern den Rat der Europäischen Union auf, seine sofortige Cybersicherheitsunterstützung für die Ukraine zu verstärken. In einem am 8. März versandten Schreiben skizzieren die Verbände sowohl unmittelbare Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine, einschließlich der Erleichterung der Kommunikation in und aus dem Land durch sichere Konnektivität, als auch langfristige Cybersicherheitsziele für die gesamte EU, wie die Beschleunigung der Einrichtung des Cybersicherheitskompetenzzentrums in Bukarest und die Erhöhung der Investitionen in die Cybersicherheitsresilienz.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA) haben weiterführende Informationen für die Wirtschaft zum Krieg in der Ukraine zusammengestellt.
Der Sicherheitshinweis für die Wirtschaft des Bundesamtes für Verfassungsschutz bietet einen Überblick über aktuelle Erkenntnisse, die für die Sicherheit deutscher Unternehmen relevant sein können. Zudem bietet er konkrete Handlungsempfehlungen, damit Unternehmen ihr Schutzniveau vorausschauend an die aktuelle Lage anpassen können.
Das Hinweisschreiben des Bundeskriminalamtes informiert über mögliche Gefährdungen deutscher Unternehmen, die aus den aktuellen Auseinandersetzungen erwachsen können.
Über den Warn- und Informationsdienst (WID) von CERT-Bund werden Informationen zu neuen Schwachstellen und Sicherheitslücken sowie aktuellen Bedrohungen für IT-Systeme publiziert. Die Bulletins können per E-Mail abonniert werden.