Informationen zum

Russland-Ukraine-Krieg

Standpunkt

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine ist vom ZVEI vom ersten Tag an aufs Schärfste verurteilt worden. Der Krieg ist ein Desaster mit schrecklich vielen Opfern in der Zivilbevölkerung und bei den Soldaten auf beiden Seiten.

Die EU muss weiterhin geschlossen und in engem Schulterschluss mit Bündnispartnern gegen die seit einem Jahr anhaltende russische Aggression vorgehen. Die von der Bundesregierung, der Europäischen Union und den westlichen Bündnispartnern verhängten Sanktionsmaßnahmen gegen Russland sind richtig und werden vom ZVEI und seinen Mitgliedsunternehmen vollständig mitgetragen. Die Exporte der deutschen Elektro- und Digitalindustrie nach Russland lagen von März bis Dezember 2022 um mehr als 70 Prozent niedriger als im entsprechenden Zeitraum des Jahres davor.  Viele Unternehmen haben ihr Russland-Geschäft vollständig eingestellt.

Das Leid der Menschen in der Ukraine bedrückt, das Land verdient unsere Solidarität durch schnelle Instandhaltungshilfen bei der zerstörten Infrastruktur und natürlich durch humanitäre Hilfe – gerade auch für die zu uns geflüchteten Menschen. Der ZVEI engagiert sich vielfältig etwa in der BDI-Initiative #WirtschaftHilft und kooperiert mit GIZ, Ost-Ausschuss  und EU bei der Verteilung von Spenden. Die Mitgliedsfirmen des ZVEI beteiligen sich intensiv an der Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in der Ukraine.

Demokratie, Freiheit und Frieden sind die Grundlage für ein Leben in Sicherheit und auch für wirtschaftlichen Erfolg. Der ZVEI steht an der Seite der Ukraine und seinen Menschen.

Dr. Gunther Kegel
ZVEI-Präsident

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12. Sanktionspaket Russland

Zahlreiche Ausfuhren betroffen

Mit dem 12. Sanktionspaket (EU-Verordnung Nr. 2023/2778 vom 18.12.2023) wurden die Vorschriften über restriktive Maßnahmen gegenüber Russland um den Artikel 12g ergänzt. Dieser neue Artikel gilt zwar nur für eine begrenzte Anzahl von Waren, aber nicht nur für Ausfuhren nach Russland, sondern für Ausfuhren in alle Länder. Somit sind auch exportierende Firmen, die keinerlei Russlandgeschäft mehr haben oder nie hatten, von den Regelungen des Russland-Embargos betroffen.

Sanktionen

Sanktionspakete: Der Beginn

Das erste EU-Sanktionspaket vom 23. Februar 2022 richtete sich noch gegen die 351 Mitglieder der russischen Staatsduma, die für die Anerkennung der Unabhängigkeit der selbsternannten „Republiken“ Donezk und Luhansk gestimmt hatten. Außerdem wurden Sanktionen gegen weitere 27 Personen und Körperschaften, darunter die Banken VEB.RF, Bank Rossiya und Promzvyazbank erlassen. Betroffen waren auch russische Staatsanleihen. Mittlerweile sind 1386 natürliche und 171 juristische Personen gelistet.
Ebenso wurden Ein- und Ausfuhrverbote sowie Investitionsbeschränkungen für die nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk erlassen. Nachträglich wurden diese Sanktionen auf einem Sondergipfel am 24. Februar 2022 für die Bereiche Energie, Finanzen und Transport verschärft. Mittlerweile sind auch die Oblaste Saporischja und Kherson betroffen.

Zunehmende Verschärfungen

Am 27. Februar 2022 wurden die Vermögenswerte von Präsident Wladimir Putin, Außenminister Sergej Lawrow, Regierungschef Michail Mischustin und Vize-Sicherheitsratschef Dmitrij Medwedew in der EU eingefroren. Restriktive Maßnahmen wurden außerdem gegen alle Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation und weitere Mitglieder der russischen Staatsduma erlassen. Darüber hinaus wurden Beschränkungen gegen das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation und den Dienst für Auslandsaufklärung (SWR) beschlossen sowie alle Visaerleichterungen für russische Diplomaten, Staats- und Parlamentsvertreter zurückgenommen.
Hinzu kamen Exportverbote für Dual-Use-Güter, insbesondere für den Verteidigungssektor, Schiffs- und Flugzeugbau. Diese betreffen nicht nur Ausrüstung und Technologie, sondern auch finanzielle Unterstützung. Außerdem gilt seither ein Lieferverbot für Maschinen, Anlagen und Technologien für den Ölsektor sowie die Luft- und Raumfahrt.

Weitere Sanktionspakete

Vom 28. Februar 2022 bis zum 9. März 2022 kamen weitere Sanktionen hinzu, die üblicherweise als „drittes Sanktionspaket“ zusammengefasst werden. Besonders hervorzuheben ist dabei der Teilausschluss russischer Banken aus dem SWIFT-System in Abstimmung mit Großbritannien und den USA sowie das Einfrieren der Vermögenswerte der Zentralbank der Russischen Föderation durch die G-7 Länder, wovon insbesondere die russischen Devisenreserven in Euro, US-Dollar und Yen betroffen sind. Auch das Vermögen zahlreicher „Oligarchen“ wurde eingefroren. Auch die massiven Einschränkungen im Luftverkehr sind Teil des dritten Sanktionspakets.
Außerdem kam es zu einer erheblichen Erweiterung der Sanktionsliste auf 862 Einzelpersonen und 53 Organisationen, wodurch beispielsweise mittlerweile etwa 70 Prozent des russischen Bankenmarkts betroffen ist.
Ebenfalls beschränkt wurde die Ausfuhr von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie und es wurden Maßnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Finanzsanktionen durch Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ergriffen. Eine Klarstellung der Finanzbeschränkungen auch auf Kryptowährungen fand statt. 
Vom dritten Sanktionspaket war erstmals auch Belarus betroffen, z.B. durch den Entzug von SWIFT-Diensten für die Belagroprombank und die Bank Dabrabyt, ein Transaktionsverbot mit der belarussischen Zentralbank und die Aussetzung des Handels mit belarussischen Aktien an europäischen Handelsplätzen (seit 12. April 2022).

„Kampf den Oligarchen“

Seit 15. März 2022 gilt auch ein Verbot für Transaktionen mit russischen Staatsunternehmen des militärisch-industriellen Sektors sowie ein komplettes EU-Einfuhrverbot für diejenigen Stahlprodukte, die bereits unter anderen Schutzmaßnahmen der EU (z.B. Antidumpingmaßnahmen) stehen. Ein Verbot von Neuinvestitionen im russischen Energiesektor wurde auf Wunsch Frankreichs und Deutschlands etwas aufgeweicht und enthielt Ausnahmen bei zivil genutzter Kernenergie und Projekten zum Transport bestimmter Energieprodukte in die EU.
Beschlossen wurde ein umfangreiches EU-Exportverbot für Luxusgüter aller Art sowie ein Verbot der Erbringung von Rating-Dienstleistungen für russische Unternehmen durch EU-Ratingagenturen; auch ein Rating des russischen Staates ist seither verboten. Die Sanktionsliste wurde um weitere Oligarchen, sonstige Vertreter der Wirtschaftselite und die im Militär- und Verteidigungsbereich tätigen Logistik-Unternehmen ergänzt.

Industriegüterlisten und zunehmende Importbeschränkungen

Seit dem Sanktionspaket 5 sind zahlreiche Industriegüter, insbesondere der Elektroindustrie und des Maschinenbaus, von Handelseinschränkungen betroffen. Diese Bestimmungen wurden in den Sanktionspaketen 9 und 10 nochmals verschärft. Das Sanktionspaket 8 brachte dagegen vor allem Handelseinschränkungen bei Industriegüterimporten aus Russland.
Da die Firmen jedoch spätestens seit dem 5. Sanktionspaket den Handel mit Russland stark zurückgefahren haben, sind die Auswirkungen der weiteren Sanktionspakete nur noch gering. Dennoch muss man auch diese weiterhin beachten. Auch die Bestimmungen der Sanktionspakete 6 bis 10 können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da Russland zunehmend versucht, durch Sourcing auf dem Weltmarkt die EU-Sanktionen zu umgehen.

 

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu Russland 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu Belarus

Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft - Sanktionen

Deutsch-Russische Auslandshandelskammer

Germany Trade & Invest (gtai)

Humanitäre Hilfe

Wie Unternehmen helfen können

Der ZVEI unterstützt die Initiative #WirtschaftHilft, die der BDI gemeinsam mit BDA, DIHK und ZDH und in enger Zusammenarbeit mit dem Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft ins Leben gerufen hat. Um die notwendige Versorgung in der Ukraine und auf der Flucht zu unterstützen, wird die Initiative eng mit der Bundesregierung und den Hilfsorganisationen zusammenarbeiten. Eine wichtige Aufgabe der Initiative wird es sein, offizielle Informationen und Übersichten zu konkreten Hilfsbedarfen sehr kurzfristig in die Breite der Wirtschaft zu tragen, um diese Bedarfe best- und schnellstmöglich zu bedienen.

Unter #WirtschaftHilft hat der DIHK eine Übersicht zu möglichen Unternehmens-Hilfen zusammengestellt

https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/krise-russland-ukraine-wirtschaftssanktionen/ukraine-viele-unternehmer-wollen-helfen-und-tun-es-schon


Deutsche Wirtschaft hilft der Ukraine: Task Force für Unternehmen des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft

https://www.ost-ausschuss.de/de/taskforce