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09.12.2020

ZVEI zum Jugendmedienschutz

Um ein neues System zur Umsetzung von Jugendmedienschutz in Deutschland zu schaffen, haben die Bundesländer im Mai einen ersten Arbeitsentwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgelegt.

Dem neuen System zufolge sollen erstmals Betriebssysteme, über die Zugang zu Rundfunk und Telemedien möglich ist, und auch Medienplattformen in die Pflicht genommen werden. Dadurch wären (zumindest) alle Endgeräte erfasst, die Rundfunkempfang ermöglichen und/oder Zugang zu Internetinhalten bieten. Fernsehgeräte würden somit erstmalig in den Anwendungsbereich von Jugendmedienschutz-Regelungen fallen.

Bei einem Fachgespräch zum Entwurf der Länder Anfang September konnte der ZVEI die Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen auf CE-Geräte darlegen und die notwendigen Voraussetzungen für eine technischen Umsetzung aufzeigen. Auch der Einwand, Maßnahmen des technischen Jugendmedienschutzes am Betriebssystem anzuknüpfen, wurde eingebracht. Wichtig ist aus Sicht des ZVEI zudem, dass zwischen den Verantwortungsbereichen der Inhalteanbieter und der Anbieter von Benutzeroberflächen differenziert wird. Die Geräthersteller können keine Verantwortung für die jugendschutzrechtliche Bewertung eines Inhalts übernehmen.

Sofern Inhalteanbieter sämtliche Inhalte nach jugendmedienschutzrechtlichen Gesichtspunkten klassifizieren, kann die Unterhaltungselektronik ihrerseits technische Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, damit zukünftig eine standardisierte Signalisierung von Alterskennzeichnungen ausgelesen werden kann. Wenn es gelingt, diese systematischen Lücken durch eine internationale Standardisierung der Signalisierung und der Schnittstellen zu schließen, kann ein großer Beitrag zu einem höheren Jugendmedienschutzniveau geleistet werden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Stellungnahme.

Stellungnahme Consumer Electronics

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