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13.11.2025

ZVEI zum Vorstoß von Hamburg und Bayern, die EPBD aufzuweichen

Anlässlich eines Treffens der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder im Bundeskanzleramt überraschten Hamburg und Bayern mit einem Vorschlag zur Aufweichung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).

Inzwischen haben die übrigen Staatskanzleien den Vorschlag zurückgewiesen. Gut so, wie Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung findet:

„Die heutige Entscheidung der Staatskanzleien, den Vorschlag Hamburgs und Bayerns, die EU-Gebäuderichtlinie aufzuweichen, abzulehnen, ist klug.

Die EPBD-Umsetzung zu verzögern und ihr Ambitionsniveau abzuschwächen, würde erneute Unsicherheit für Eigentümer, Investoren und Industrie nach sich ziehen.  Der Investitionsbedarf im Gebäudesektor ist bereits jetzt sehr hoch. Um den in Deutschland veralteten Gebäudebestand zu modernisieren, muss die Sanierungsrate steigen – und dafür braucht es Verlässlichkeit und Planbarkeit. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen würden zukünftig steigenden Energiepreisen ausgesetzt werden.“

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