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24.06.2021

„Grüne Lieferbedingungen“ mit aktualisiertem Stand Mai 2021

​Das unverbindliche AGB-Muster der sogenannten „Grünen Lieferbedingungen" steht in einer angepassten Fassung Mai 2021 zur Verfügung. Die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt wurden modifiziert, um den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sachgerecht sowie flexibel Rechnung tragen zu können. Im Übrigen ist das AGB-Muster unverändert geblieben.

Die Sondersituation der Pandemie stellt die Industrie vor besondere Herausforderungen. Mit Blick auf etwaige Verschärfungen der Pandemiefolgen, z.B. durch zunehmende Insolvenzen, wurden die „Grünen Lieferbedingungen" höchst vorsorglich angepasst.

Konkret betrifft dies den erweiterten Eigentumsvorbehalt in Artikel III der Grünen Lieferbedingungen im Lichte des BGH-Urteils vom 12.02.2015 - IX ZR 180/12 bezüglich der Insolvenzanfechtbarkeit sowie der bargeschäftsähnlichen Lage als Beweisanzeichen. Die Konsequenz des BGH-Urteils kann dahingehend zusammengefasst werden, dass der erweiterte Eigentumsvorbehalt im Falle einer Insolvenz des Käufers sowie in Kenntnis des Lieferanten der zugehörigen Umstände (z.B. im Falle der Vereinbarung eines Bargeschäfts aufgrund der „Schieflage") seinen Sicherungscharakter genau in das Gegenteil verkehrt und zum tauglichen Anknüpfungspunkt für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter werden könnte. Bisher war dieser Aspekt aufgrund der guten Gesamtsituation in der Industrie von nachrangiger Bedeutung.

Die angepasste Regelung des Artikel III bietet nunmehr eine differenzierende Ausgestaltung des Sicherungsmittels in Form des Eigentumsvorbehalts, welches an das objektive Kriterium der Fälligkeit bzw. Zahlungsfrist anknüpft. Für Lieferungen, bei denen die Kaufpreisforderung sofort fällig wird oder für die Fälligkeit der Kaufpreisforderung eine Zahlungsfrist von bis zu einschließlich 30 Tagen nach Lieferung, Lieferung mit Aufstellung/Montage oder Rechnungseingang vereinbart wurde, gilt nunmehr der sogenannte einfache Eigentumsvorbehalt. Der bisher durchgehend angelegte erweiterte Eigentumsvorbehalt greift in allen übrigen Konstellationen. Abgesehen von redaktionellen Folgeänderungen bleibt das AGB-Muster im Übrigen unverändert. 

ZVEI-Mitgliedsunternehmen können sich die "Grünen Lieferbedingungen" als PDF in ZVEIconnects direkt herunterladen. Sollte keine ZVEI-Mitgliedschaft bestehen, können die „Grünen Lieferbedingungen“ auch direkt bei der ZVEI-Services GmbH kostenpflichtig bezogen werden.

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