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Hans-Peter Bursig, Bereichsleiter Gesundheit

09.11.2023

Drei Fragen an Hans-Peter Bursig

Hans-Peter Bursig leitet den Bereich Gesundheit und den Fachverband Elektromedizinische Technik im ZVEI. Er vertritt die medizintechnische Industrie im Beirat der gematik, die bei der Einführung der ePA eine zentrale Rolle einnimmt. Wie die Einführung der ePA die Gesundheitsversorgung verbessern und den Medizintechnik-Standort Deutschland stärken kann, ist ein Schwerpunkt seiner Arbeit im ZVEI.

Am 09.11.2023 wird das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz im Bundestag eingebracht. Warum sind die Gesetzesentwürfe für die Industrie wichtig?

Im Gesundheitsbereich können Forschung und Entwicklung in Zukunft nicht ohne Daten funktionieren. Der Zugang zu diesen, auch für die Industrie, ist daher essentiell. Die beiden Gesetze sind daher Meilensteine in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Wenn das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und das Digital-Gesetz vom Bundestag in der jetzt vorliegenden Form beschlossen werden, können die Hersteller von Medizintechnik in Deutschland damit rechnen, dass in Deutschland in Zukunft mehr und bessere Daten für die Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen werden. Mit diesem eigenständigen Zugang zu Daten kann die Branche weiterhin zu einer insgesamt verbesserten Gesundheitsversorgung beizutragen. Aus Industriesicht werden die Digitalisierungsgesetze den Medizintechnik-Standort Deutschland stärken und ein gutes Stück voranbringen.

Und die Bevölkerung wird da mitziehen? Bei Gesundheitsdaten ist der Mensch bekanntlich besonders sensibel.

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen steht der ePA positiv gegenüber, 71% um genau zu sein. Das hat eine Umfrage ergeben, die der ZVEI zusammen mit der GfK durchgeführt hat. Sie zeigt aber auch, dass Patientinnen und Patienten mündig mit Ihren Daten umgehen. 77 Prozent der Befragten ist es etwa wichtig, das sie bestimmte Informationen in ihrer Akte unsichtbar machen können, auch wenn dadurch wichtige Informationen im möglichen Behandlungsfall nicht zur Verfügung stünden. Zugleich sind 68 Prozent der Befragten bereit, ihre Daten für Forschung und Entwicklung zur Verfügung zu stellen, wenn kein Bezug zu ihrer Person möglich ist und der Verwendungszweck geprüft wurde. Man kann also sagen, dass Patientinnen und Patienten bereit sind, mit ihren Daten Gutes zu tun und sie für Forschung und Entwicklung zugänglich zu machen. Für die forschungsstarke Branche der elektromedizinischen Technik, die jährlich bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes in Innovation investiert, sind die Umfrageergebnisse besonders erfreulich.

Angenommen, das Gesetzespaket wird unverändert angenommen, wie wird der Zugang zu Gesundheitsdaten in Zukunft geregelt? 

Für die Industrie ist die Weichenstellungen durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz von großer Bedeutung. Das GDNG soll die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland vor allem für Forschung und Entwicklung verbessern. Dafür werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten neu geregelt. Die Daten aus der ePA sollen in Zukunft über das „Forschungsdatenzentrum“ (FDZ) für die Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Mit dem GDNG soll auch die Industrie die Möglichkeit erhalten, Daten aus dem FDZ und damit der ePA für Forschung und Entwicklung nutzen zu können. Zusätzlich wird im GDNG die Grundlage für eine Vereinfachung beim Umgang mit den Anforderungen des Datenschutzes gelegt, wenn für die Forschung Gesundheitsdaten in verschiedenen Bundesländern genutzt werden sollen.
 

Hans-Peter Bursig
Bereichsleiter Gesundheit