Presse

05.07.2023

ZVEI zum Gebäudeenergiegesetz: Fristen zu weit gefasst, Umstieg attraktiver gestalten

52/2023

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangsamt die dringend nötige Wärmewende im Gebäudesektor – dem Sektor, der immerhin für ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist. Die Synchronisierung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG ist zwar nachvollziehbar, aber zeitlich viel zu großzügig bemessen. Die Planungs- und Investitionsunsicherheiten für Hersteller, Gebäudeeigentümer und Verbraucherinnen und Verbraucher setzen sich damit fort.

Insgesamt bleibt das GEG hinter den Erwartungen der Elektro- und Digitalindustrie zurück. Um die Klimaziele entschlossen anzugehen, wäre wichtig, zügig eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen, höhere Wärmepumpenförderungen, eine höhere Sanierungsquote sowie die Mindesteffizienzstandards (MEPS) einzuführen. Diese Chancen lässt das GEG ungenutzt. Der ZVEI fordert deshalb, dass insbesondere die erheblich erweiterten Fristen nochmals diskutiert werden. Die Wärmewende darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden.

Wichtig ist aus Sicht des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie zudem, dass der Umstieg im Wärme- und Gebäudesektor attraktiver gestaltet wird. Dazu zählt in erster Linie, den Strompreis endlich von bestehenden Umlagen und Abgaben, wie der Konzessionsabgabe, zu entlasten und die Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß zu senken.

 

Kopplung der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien für Heizungen an kommunale Wärmeplanung überdenken

Entsprechend des aktuellen Gesetzentwurfs zum GEG müssen alle deutsche Kommunen abhängig von der Einwohnerzahl bis spätestens 2026 bzw. 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Der ZVEI fordert, dass diese Verpflichtung klar formuliert und auch im kommunalen Wärmeplanungsgesetz verankert wird. Die Einhaltung der Fristen muss kontrolliert werden. Sollte es einer Kommune nicht möglich sein, bis zum genannten Stichtag eine Wärmeplanung vorzulegen, muss dies frühzeitig kommuniziert werden. Unabhängig davon, ob ein Wärmeplan zum Stichdatum vorliegt oder nicht, sollte das 65-%-Gebot sofort greifen, um Planungssicherheit zu schaffen und die Wärmewende nicht weiter verzögern.

Die erheblich erweiterten Fristen müssen ebenfalls nochmals diskutiert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller in Warteposition zu halten, bis die Wärmeplanung abgeschlossen ist und die Wärmenetze realisiert sind, entschleunigt die Wärmewende im Gebäudesektor massiv. Letztlich verlieren alle Beteiligten nur Zeit. Zeit, die wir angesichts des Klimawandels nicht haben. Dementsprechend sollten Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für eine dezentrale elektrische Heizlösung entscheiden, keinen Anschlusszwang an ein Wärmenetz befürchten müssen.

 

Einsatz strombasierter Heizlösungen fördern und über Nutzen aufklären

Bereits jetzt warten Verbraucherinnen und Verbraucher, die eigentlich auf eine Wärmepumpe umrüsten wollen, mit dem Einbau, um vermeintlich höhere Fördersätze zu erhalten. Dabei könnte dies ein Rechenfehler sein, der sich auf Dauer nicht auszahlt. Künftig werden 30 Prozent der Einbaukosten als Sockelförderung gefördert, gedeckelt auf 30.000 Euro. Aktuell sind es noch 40 Prozent auf 60.000 Euro. Der vorgeschlagene Betrag ist zu niedrig und könnte die Umsetzung wichtiger Wärmewendeprojekte gefährden. Die maximal 70 Prozent, die künftig als Förderung möglich sein sollten, dürften nur einen kleinen Teil der Einbauten betreffen, da hier einkommensabhängig berechnet werden wird.

Zudem bedarf es einer fachkundigen Beratung und Aufklärung von Investoren und Nutzern mit klar definierten Inhalten. Die Wärmewende muss in die Breite der Gesellschaft getragen werden. Das gelingt nur, wenn die vorhandenen Potenziale der Elektrifizierung und Digitalisierung erkannt und gehoben werden.  

 

 

Weitere Forderungen des ZVEI zum aktuellen GEG-Entwurf finden Sie hier.

 

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