Pressebereich
26.06.2026
ZVEI zum Recht auf Reparatur: Nahe Umsetzung an EU-Richtlinie wichtiges Signal
Maria Marinelli, ZVEI-Bereichsleiterin Consumer, sagt mit Blick auf die Verabschiedung des Rechts auf Reparatur im Bundestag:
„Die Entscheidung, das Recht auf Reparatur nah an der EU-Richtlinie umzusetzen, ist richtig. Es ist zugleich ein klares Nein zu einem weiteren deutschen 'Gold-Plating'. Damit verhindert der Bundestag zusätzliche Belastungen für Hersteller und ebnet den Weg zu europaweit einheitlichen Reparaturvorgaben. So werden die Reparierbarkeit von Produkten gestärkt und ihre Nutzungsdauer verlängert. Gleichzeitig können Unternehmen skalierbare Reparaturservices und entsprechende Strukturen aufbauen.“
Es wird zudem bereits vielfach erfolgreich repariert, wie eine Umfrage unter ZVEI-Mitgliedern (2024) zeigt: Hersteller von Elektro-Hausgeräten konnten 92 Prozent der bei ihnen eingegangenen Reparaturanfragen erfolgreich bearbeiten. In acht von zehn Fällen war die Reparatur eine Handlungsoption ist. Und nahezu immer (98 %) wurde diese dann tatsächlich und erfolgreich durchgeführt.