Termine
25.03.2022
Rufanlagen zur Alarmierung sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden. Deswegen müssen sie gemäß DIN VDE 0834 ein eigenes, von Fremdsystemen unabhängiges Leitungs- und Übertragungsnetz besitzen, das durch die Geräte der Rufanlage überwacht und gesteuert wird. Die Ruffunktion muss höchste Priorität haben und jederzeit gewährleistet sein.
In der Neuauflage des Merkblatts werden mögliche und normativ unzulässige Konstellationen beim Einsatz von Rufanlagen beschrieben. In praxisnahen Schaubildern wird für Planer und Praktiker erläutert, welche technischen und organisatorischen Konstellationen zwischen Rufanlage und allgemeiner Informations- und Kommunikationstechnik zulässig sind und welche nicht.