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13.07.2026
Umsetzung der Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen nach §14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen – darunter nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge – im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Hintergrund ist die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel ist es, lokale Netzüberlastungen zu vermeiden, indem die verfügbare Leistung zeitweise reduziert werden kann, ohne den Betrieb vollständig zu unterbrechen. Für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sind damit neue technische Anforderungen an die Kommunikation und Steuerbarkeit verbunden.
Vor diesem Hintergrund geht das vorliegende ZVEI-Positionspapier auf die regulatorischen Anforderungen ein, die sich aus der seit April 2026 geltenden VDE-AR-N 4100:2026-04 (TAR Niederspannung) ergeben. Es schafft damit Klarheit für Hersteller, Netzbetreiber und weitere Marktakteure bei der Umsetzung der gesetzlichen und technischen Vorgaben. Der Anschluss von Ladeeinrichtungen, die die Anforderungen der seit April 2026 geltenden VDE-AR-N 4100:2026-04 zur Steuerbarkeit mittels digitaler Schnittstelle und EEBUS erfüllen, darf von Netz- und Messstellenbetreibern nicht mehr abgelehnt werden. Bestehende Steuerungskonzepte sollten entsprechend angepasst werden.
Sie können das Papier hier herunterladen.