29.09.2025

ZVEI-Positionspapier: EU-Konsultationsverfahren zum Umweltrecht-Omnibus

Die Europäische Kommission arbeitet an einem „Omnibusverfahren“, mit dem die Umweltregulierung gebündelt und an entscheidenden Stellen vereinfacht werden soll. Hintergrund ist der hohe bürokratische Aufwand, der Unternehmen in Europa zunehmend belastet – etwa durch doppelte Berichtspflichten oder komplexe Genehmigungsprozesse.

Der ZVEI hat im Konsultationsverfahren der EU-Kommission konkrete Vorschläge aus Sicht der Elektro- und Digitalindustrie unterbreitet. Sie zielen darauf ab, Bürokratie abzubauen, ohne Umwelt- und Ressourcenschutz infrage zu stellen. Wichtige Punkte sind unter anderem:

  • SCIP-Datenbank: Abschaffung und Konzentration auf REACH als zentrale Plattform.
  • Substances of Concern (SoC): Einheitliches Verfahren nach dem Prinzip „one list – one declaration“.
  • Ökodesign und Digitaler Produktpass: Stufenweise Einführung, digitale Lösung statt zusätzlicher Papierpflichten.
  • Industrieemissionen (IED): Verzicht auf zusätzliche Berichtssysteme und unverhältnismäßige Grenzwertvorgaben.
  • WEEE- und Batterierichtlinie: EU-weit einheitliche Kategorien und Meldeformate zur Entlastung von Unternehmen.

Das Papier macht deutlich: Europa braucht ein Umweltrecht, das wirksam ist und gleichzeitig handhabbar bleibt. Nur so können Unternehmen ihre Kräfte in Innovation und Transformation investieren und zugleich einen Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz leisten.

Hier können die Positionen und Vorschläge des ZVEI zum Download.