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13.11.2020

EEG-Novelle: 6 Kernanliegen der deutschen Elektroindustrie

Seit 20 Jahren regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Einspeisevorrang erneuerbarer Energien und die Vergütung der Anlagenbetreiber. Seitdem wurde es vielfach überarbeitet und hat sich zu einem sehr umfangreichen, teilweise schwer durchdringbarem Regelwerk entwickelt. Nun wird das EEG abermals novelliert. Das bietet die Chance, Komplexität abzubauen und die nächste Phase der Energiewende einzuläuten. Der ZVEI hat den vorliegenden Gesetzentwurf kommentiert. Hier fassen wir die sechs Kernanliegen der deutschen Elektroindustrie zum EEG zusammen.

Im Folgenden finden Sie die Kernanliegen der Elektroindustrie zur Novelle des EEG. Die ausführliche Stellungnahme des ZVEI können Sie dem Positionspaier entnehmen.

Kernanliegen 1: EEG-Umlage muss weiter sinken, perspektivisch auf 0 Cent/kWh. Damit Strom attraktiver wird als Brennstoffe – für Verkehr, Wärme und Industrie.

Kernanliegen 2: Direktvermarktung des mit PV erzeugten Stroms vereinfachen. Denn dezentrale Stromerzeugung ist wichtiger Baustein der Energiewende.

Kernanliegen 3: Für eine bessere Steuerung der Energiewende muss das EEG jetzt die nächste Phase der Digitalisierung einleiten.

Kernanliegen 4: §61 l des EEG reformieren! Denn Stromspeicher und ihr Flexibilitätspotenzial sind wichtig für eine erfolgreiche Energiewende. Doppelbelastung von Stromspeichern muss abgeschafft werden.

Kernanliegen 5: EEG-umlagebefreiter Eigenverbrauch bei Anlagen bis zu 30 KWp zulassen, um Gebäude in voller Sektorenkopplung zu fördern.

Kernanliegen 6: Der industrielle Mittelstand ist wichtiger Partner für #Energiewende und #Klimaschutz. Hier darf die Ausschreibungsgrenze für PV-Dachanlagen nicht abgesenkt werden; Eigenverbrauch muss erlaubt sein.

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