Meinungsbeitrag

Anke Hüneburg, Bereichsleiterin Energie

News

29.09.2020

EEG-Novelle muss für weiteren Erfolg der Energiewende stehen

Das EEG ist, trotz aller berechtigter Kritik, eine Erfolgsgeschichte. Seit 20 Jahren, zunächst noch als „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“, regelt es den Einspeisevorrang erneuerbarer Energien und die Vergütung der Anlagenbetreiber. Was damals ein weltweit einzigartiger Gedanke war, liefert uns heute grünen Strom, der weit über 40 Prozent des deutschen Strombedarfs abdeckt.

Der Erfolg des EEG verursachte allerdings auch Kosten: In diesem Jahr müssen ca. 25 Milliarden Euro durch eine EEG-Umlage von 6,7 Cent pro Kilowattstunde refinanziert werden. Nicht nur aus diesem Grund ist die Absenkung der EEG-Umlage auf 2 Cent oder besser noch 0 Cent pro Kilowattstunde sinnvoll. Vor allem ist die Unterstützung der heimischen Industrie durch die EEG-Einspeisevergütung als reine Technologieförderung ineffizient. Geht es um Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien, die heute eventuell noch nicht konkurrenzfähig sind, ist ein CO2-Preis bei gleichzeitiger Strompreissenkung zielführender. 

Ausgeförderte EEG-Anlagen - im Januar 2021 überschreiten die ersten Anlagen ihren 20-jährigen Förderzeitraum – sollten erhalten bleiben und in den Markt überführt werden. Die Anlagenbetreiber müssen nach Ablauf der Förderung ihre überschüssigen Strommengen über einen Direktvermarkter verkaufen. Allerdings ist es wichtig, dass die Regelungen für die Direktvermarktung auch für Kleinanlagen passen, damit es ausreichend Angebote auf dem Markt gibt. Die Anlagenbetreiber sollten nicht mit komplexen Regeln für eine Direktvermarktung des erzeugten Stroms konfrontiert werden. 

Außerdem vermisst der ZVEI in der EEG-Novelle die vollständige Umsetzung europäischer Vorgaben, welche die Prosumer-Themen Speicher und Eigenverbrauch stärken sollten. Die dezentrale bürgernahe Energiewende sollte noch intensiver unterstützt werden, denn sie schafft die Grundlage, um den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen zu erhöhen. Zudem ist sie die Voraussetzung, um die Klimaschutzziele zu erreichen und eine Gesellschaft zu bilden, die Nachhaltigkeit in ihren Fokus rückt.

Immerhin positiv ist, dass die EEG-Novelle grundsätzlich die Rolle des aktiven Prosumers stärkt und die EEG-Novelle nun auch stimmig mit der Digitalisierung der Energiewende - dem Messstellenbetriebsgesetz – verzahnt ist. Damit kann die Novelle – zumindest vorerst - für den weiteren Erfolg der Energiewende stehen. 
 

 

Anke Hüneburg
Bereichsleiterin Energie

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