Kernanliegen 4: §61 l des EEG reformieren! Denn Stromspeicher und ihr Flexibilitätspotenzial sind wichtig für eine erfolgreiche Energiewende. Doppelbelastung von Stromspeichern muss abgeschafft werden.

Stromspeicher sind für eine erfolgreiche Energiewende unerlässlich: sie schaffen wichtige Flexibilitätspotenziale, die die Stromnetze entlasten. Problematisch sieht der ZVEI, dass Stromflüsse bei der Einspeicherung sowie der Ausspeicherung bzw. Weitergabe mit der EEG-Umlage belastet werden. Der aktuelle Entwurf des EEG keine Lösung für das bestehende Problem der Doppelbelastung für Stromspeicher an.

 

Obwohl der Gesetzgeber hier de Jure mit dem §61 l) bereits Abhilfe geschaffen hat, ändert sich an der Situation für Stromspeicher de facto nichts. Denn um die Lösung aus §61 l) wahrzunehmen, bedarf es äußerst komplexer Messtechnik, die zahlreiche Stromflüsse messen, zuordnen und auseinanderhalten kann. Dies ist im haushaltsnahen Bereich nicht darstellbar, da u.a. die Kosten nicht im Verhältnis zu den Vorteilen stehen. Der ZVEI plädiert hier für eine neue, praxisnahe Lösung. Diese könnte zum Beispiel bedeuten, dass anstelle von aufwendigen Messungen auf Basis der besten verfügbaren geeichten Messwerte – etwa der Entnahme aus dem Netz, der Einspeisung in das Netz oder der PV-Produktion – eine Berechnung vorgenommen wird. Auf Basis dieser bestmöglichen Berechnung werden die Verhältnisse der zu unterscheidenden Ströme zueinander geschätzt. Ein Anteil wird dann nach § 61l entlastet, der andere nicht.

 

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