Kernanliegen 5: EEG-umlagebefreiter Eigenverbrauch bei Anlagen bis zu 30 KWp zulassen, um Gebäude in voller Sektorenkopplung zu fördern.

Der ZVEI spricht sich für eine Anhebung der Eigenverbrauchskapazitäten, die von der EEG-Umlage befreit sind, bis 30 KW und ohne Mengendeckel (derzeit 10MWh jährlich) aus, denn eine Anhebung der EEG-Umlagefreien Eigenverbrauchskapazität fördert die Sektorenkopplung und Dekarbonisierung. Anlagen mit einer Erzeugungsleistung über 20 kWp und bis 30 kWp – mit mehr als 10 MWh Erzeugung pro Jahr - werden in Zukunft vor allem dann realisiert, wenn ein Wohngebäude in voller Sektorenkopplung mit Wärme und E-Mobilität geplant wird. Die Möglichkeit, das PV-Potenzial des Gebäudes voll auszuschöpfen, ist ein wichtiger Impuls für die Marktdurchdringung der E-Mobilität. Das dadurch regelmäßig mögliche Laden mit Eigenstrom entlastet die Stromnetze bzw. senkt deren Ausbaubedarf und damit auch den Anstieg der Netzentgelte. Dies wiederum ist ein wichtiger Beitrag, um den Strompreis nicht weiter in die Höhe und somit unattraktiver gegenüber anderen Energieträgern zu machen.

 

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