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EU-Batterieverordnung: ZVEI unterstützt Empfehlung zur Abgrenzung von Industrie- und Gerätebatterien anhand des allgemeinen Verwendungszwecks

  • ​​​​​Leitfaden des European WEEE Registers Network zur EU-Batterieverordnung veröffentlicht
  • Batterien in Sicherheitssystemen sollen weiterhin als Industriebatterien gelten, sofern sie überwiegend nicht in privaten Haushalten eingesetzt werden

Das European WEEE Registers Network (EWRN) hat am 16. April 2025 einen Leitfaden zur Einstufung von Batterien in die verschiedenen Kategorien der neuen EU-Batterieverordnung veröffentlicht. Demnach ist für die Einordnung der Batterien als Industriebatterien insbesondere der allgemeine Verwendungszweck entscheidend. Sofern eine Batterie überwiegend nicht in privaten Haushalten eingesetzt wird, soll diese weiterhin als Industriebatterie registriert werden. Außerdem kann es sich bei einer Batterie gemäß der EU-Batterieverordnung generell nicht um eine Gerätebatterie handeln, wenn diese mehr als fünf Kilogramm wiegt.

Der ZVEI hat sich im Rahmen der Erarbeitung des Leitfadens erfolgreich dafür eingesetzt, bei der Definition von Industriebatterien den Begriff „specifically designed for industrial uses“ anhand des überwiegenden Einsatzorts der Batterie zu interpretieren. Demnach sind Batterien, die „überwiegend nicht in privaten Haushalten vorkommen beziehungsweise verwendet werden“, weiterhin als Industriebatterien einzustufen und fallen somit nicht unter die für Gerätebatterien geltenden Bleibeschränkungen. Dies trifft beispielsweise auf die Batterien in Brandmeldesystemen zu. Auch die Anforderungen nach Artikel 11 der EU-Batterieverordnung an die leichte Austauschbarkeit und Entfernbarkeit der Batterien finden keine Anwendung.

Mit dem Leitfaden des EWRN wird eine konkretere Definition von Industrie- und Gerätebatterien vorgeschlagen. Die Definition im Gesetzestext der EU-Batterieverordnung hatte Raum für Interpretationen gelassen. „Für uns ist es entscheidend, dass praxisnahe Kriterien wie der Verwendungszweck – jenseits einfacher Gewichtsschwellen – zur Klassifizierung von Industriebatterien herangezogen werden“, erklärt Klaus Hirzel, Vorstandsmitglied des ZVEI Fachverbands Sicherheit. „Durch den Fokus auf den allgemeinen Verwendungszweck erhalten Hersteller, Errichter und Betreiber von Brandmeldesystemen nun mehr Klarheit.“

Hierbei bleibt wie bei allen EU-Rechtsakten zu beachten: Eine rechtsverbindliche Auslegung und finale Interpretation des EU-Rechts obliegt ausschließlich dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). 

Den Leitfaden des EWRN erhalten Sie hier.

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