17.02.2026
Gebäudemodernisierungsgesetz: Neuerungen beim Primärenergiefaktor
Die Diskussion um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen soll, hat in den vergangenen Wochen erneut an Dynamik gewonnen. Noch immer sind viele technische Details auszuarbeiten.

Eine der zu beachtenden Veränderungen ist die Umstellung des gesamten Berechnungssystems aufgrund von Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Der Umstieg vom nicht erneuerbaren Primärenergiefaktor (PEF) auf den Gesamtprimärenergiefaktor (PEFgesamt). Die EPBD ist darauf ausgerichtet, die Einsparung aller Energiearten zu maximieren. In der Praxis bedeutet dies aber, dass die erneuerbare Energie nun auch in die Berechnungsgrundlage für die energetische Bewertung der Gebäude einbezogen werden muss.
Während aufgrund einer Ausnahme lokal erzeugte Energie, zum Beispiel Strom aus einer PV-Anlage oder die Umweltwärme, die eine Wärmepumpe nutzt, mit dem Wert 0 eingebracht werden kann, gilt dies nicht für den netzbezogenen Strom. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass fossile Energieträger aufgrund ihres geringeren PEFgesamt eine bessere Energiebilanz aufweisen als Netzstrom aus erneuerbarer Energie. So würde der PEFgesamt für Strom laut aktueller IINAS-Studie 2025 bei 1,92 liegen, während der nicht-erneuerbare PEF bei 0,74 liegt. Im aktuellen GEG ist der Wert bei 1,8 festgelegt. Zum Vergleich: Für Erdgas liegt der PEFgesamt laut IINAS-Studie bei 1,131. Diese rechnerische Besserstellung von fossilen Energieträgern setzt offensichtlich die falschen Anreize für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands. CO2 zu reduzieren ist ein zentrales Ziel im alten GEG wie im neuen GMG. Daher werden zurzeit verschiedene Lösungsansätze diskutiert:
1. Einbezug der CO2-Bilanz: Hierdurch würde die Energiebilanz der jeweiligen Energieträger rechnerisch einfließen. Dies würde aber die Berechnungsgrundlage entgegen der angekündigten Ziele nicht vereinfachen, sondern komplexer gestalten.
2. Einbezug eines Klimafaktors: Dies würde die Einführung eines Multiplikators in die Berechnungsformel bedeuten, sodass die faktische Schlechterstellung des erneuerbaren Stroms ausgeglichen wird.
3. Vorausschauender PEF: Es besteht die Möglichkeit den PEF der erneuerbaren Energien „vorausschauend“ zu berechnen, um der laufenden Dekarbonisierung des Stromnetzes Rechnung zu tragen. Hier werden der aktuelle PEF mit den zu erwartenden künftigen PEF verrechnet und der Durchschnitt gebildet. Dieser läge für Strom dann laut IINAS-Studie bei 1,53.
Eine gute Nachricht noch zum Schluss: Sollten die zugrundeliegenden Werte der DIN 18599 Novelle aus dem vergangenen Jahr berücksichtig werden, sinkt der nicht erneuerbare Primärenergiefaktor des Strommixes auf 1,3.
Es bleibt also auch auf technischer Ebene spannend, wie die GEG-Novelle umgesetzt wird. Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass den erneuerbaren Energien Rechnung getragen wird und die Elektrifizierung der Gebäude weiter Fahrt aufnehmen kann.