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01.12.2025

ZVEI-Seiter: Gebäudewende braucht Planungssicherheit

ZVEI zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Laut aktuellen Prognosen wird der Gebäudesektor das Treibhausgasreduzierungsziel bis 2030 um ca. 110 Mio. Tonnen verfehlen.  Um mehr Investitionen in klimafreundliche und zukunftsfähige Gebäude anzureizen, ist ein verlässlicher und ambitionierter Rahmen essenziell. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die wichtigste Grundlage für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors sowie die Senkung von Betriebskosten von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien trägt ebenfalls zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten und somit zur Versorgungssicherheit bei. Die Novellierung sollte sich daher auf die Aktualisierung der Anforderungen im Hinblick auf die Dekarbonisierung bis 2045, die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sowie die Ergänzung von THG-Emissionen als neue Anforderungsgröße neben Energieeffizienz konzentrieren.

Kernpunkte für die Novellierung sind:

  • Der Erhalt der Anforderung zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen sowie der pauschalen Erfüllungsoptionen.
  • Die vollständige und fristgerechte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).
  • Nur eine Novelle in der laufenden Legislaturperiode. Für den Markthochlauf sind Planungs- und Investitionssicherheit unerlässlich

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