News

31.07.2026

Gebäudemodernisierungsgesetz – wichtige Änderungen für die Energiewende im Gebäudesektor

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sowie Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) passt die Bundesregierung die Rahmenbedingen für die Energiewende im Gebäudesektor an. Für Unternehmen der Elektro- und Digitalindustrie ergeben sich daraus zusätzliche Marktchancen, aber auch neue Anforderungen.

KI generiert

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sowie Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) passt die Bundesregierung die Rahmenbedingen für die Energiewende im Gebäudesektor an. Für Unternehmen der Elektro- und Digitalindustrie ergeben sich daraus zusätzliche Marktchancen, aber auch neue Anforderungen.

Gebäudemodernisierungsgesetz – Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) & Abschaffung der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Vorgaben für klimaneutrale Gebäude deutlich ausgeweitet. Beim Heizungstausch müssen neu eingebaute Heizungen künftig schrittweise einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen, wobei technologieoffene Übergangsregelungen bestehen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kommen weitere Anforderungen hinzu: Solarpflichten für geeignete Neubauten und Bestandsgebäude, der Einsatz steuerbarer Beleuchtungssysteme in größeren Nichtwohngebäuden, verschärfte Vorgaben für Gebäudeautomation und Energiemanagement sowie die schrittweise Einführung von Ökobilanzierungen über den Gebäudelebenszyklus. Zudem sollen Mindestenergiestandards die energetisch schlechtesten Gebäude schrittweise modernisieren. Für die Elektro- und Digitalindustrie steigt damit die Bedeutung von Gebäudeautomation, Energiemanagement, intelligenter Beleuchtung und digitaler Gebäudetechnik.

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – Neue Anforderungen für Gebäude mit Stellplätzen

Mit der Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) werden die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in Gebäuden ab dem 1. Januar 2027 deutlich verschärft. Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen müssen künftig mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt werden; im Neubau ist zusätzlich mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Für Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen sind ebenfalls mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorzuverkabeln. Zudem müssen Ladepunkte an mindestens 20 Prozent der Stellplätze, bei Bürogebäuden sogar an mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorhanden sein. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab 2027 entweder Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 Prozent der Stellplätze oder Ladepunkte an mindestens 10 Prozent der Stellplätze vorhalten. Für öffentliche Nichtwohngebäude kommt ab 2033 zusätzlich die Pflicht hinzu, mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorzuverkabeln. Damit gewinnen Ladeinfrastruktur, Lastmanagement und die intelligente Einbindung von Gebäuden in das Energiesystem weiter an Bedeutung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Neue Förderbedingungen und steigende Komplexität 2027

Die Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt stärkere Anreize für einen frühzeitigen Heizungstausch. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, während der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit zunächst 28.000 Euro beträgt und ab dem 1. Februar 2027 sowie anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro sinkt. Gleichzeitig wird die Förderung stärker nach Einkommen gestaffelt: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten zusätzliche Einkommensboni von bis zu 40 Prozent; Haushalte mit minderjährigen Kindern profitieren von günstigeren Einkommensgrenzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bei 16 Prozent, reduziert sich jedoch ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Zudem ist für 2027 ein neuer Bonus von 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpen vorgesehen. Für Eigentümer gilt damit: Wer frühzeitig investiert, kann von höheren Förderhöhen profitieren, während spätere Heizungsmodernisierungen mit schrittweise sinkenden Zuschüssen rechnen müssen.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben und Förderbedingungen machen deutlich: Die Energiewende im Gebäudesektor wird nur mit einer konsequenten Elektrifizierung und Digitalisierung gelingen. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen, um Fördermöglichkeiten zu nutzen und regulatorische Vorgaben effizient umzusetzen. Für die Elektro- und Digitalindustrie eröffnet sich damit die Chance, moderne Gebäude als vernetzte, energieeffiziente und klimafreundliche Systeme aktiv mitzugestalten.

Gebäude Elektroinstallationssysteme Gebäudeenergie Licht Sicherheit

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Weiterführend
Meistbesuchte Seiten

Energie

Mehr

Gesundheit

Mehr

Industrie

Mehr

Mobilität

Mehr

Publikationen

Mehr
eSummit 2026 - Unsere Highlights von Tag 2

eSummit 2026 – Gipfeltreffen der Elektro- und Digitalindustrie

Zum Video

eSummit 2026 - Unsere Highlights von Tag 1

eSummit 2026 – Gipfeltreffen der Elektro- und Digitalindustrie

Zum Video

eSummit 2026: Industrielle KI

eSummit 2026 – Gipfeltreffen der Elektro- und Digitalindustrie

Zum Video

Der Preis der Elektro- und Digitalindustrie

ZVEI: Electrifying Ideas Award 2026

Deutschland ist ein Innovationsland. Unsere Unternehmen entwickeln Technologien, die weltweit Standards setzen – von der…

Zum Video