Entwicklung und Fertigung der Medizintechnik in Deutschland und Europa stärken sowie mit der digitalen Transformation der Gesundheitsversorgung verbinden

Die Forderungen nach medizintechnischem Fortschritt schaffen ebenso wie steigende regulatorische Anforderungen immer mehr Komplexität für Forschung, Entwicklung und die Herstellung von Medizintechnik. Um diese steigende Komplexität erfolgreich zu bewältigen, braucht dieMedizintechnik-Industrie in Deutschland Unterstützung sowohl bei der klinischen Bewertung neuer Medizinprodukte als auch im Rahmen der Forschung und Entwicklung sowie bei der späteren CE-Kennzeichnung. Anonymisierte Gesundheitsdaten werden für Forschung, Entwicklung und Innovationen eine immer wichtigere Rolle spielen. Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) sind gute erste Schritte, die allein aber nicht ausreichen, um die Potenziale für die Patientenversorgung durch Digitalisierung zu erschließen. Der reglementierte Zugriff der Industrie auf Gesundheitsdaten zu Zwecken der Forschung und Entwicklung ist in diesem Zusammenhang bis heute eine wesentliche ungelöste Bremse der Digitalisierung. Die digitale Transformation des Gesundheitssystems muss politisch konsequent vorangetrieben werden.

Vorschlag:

Einerseits sollten die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Herstellern und klinischen Einrichtungen verbessert werden, um gemeinsame F+E-Projekte zu ermöglichen und die wissenschaftliche klinische Bewertung neuer Produkte zu unterstützen. Hier sind auch neue Finanzierungswege im Rahmen der Forschungsförderung oder der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Forschungsaufwänden notwendig. Außerdem muss die Nutzung von Versorgungsdaten für Forschung und Entwicklung durch die Industrie rechtssicher und verlässlich ermöglicht werden sowie ein besseres Verständnis in der Bevölkerung erreicht werden, wie dies zur Verbesserung der Patientenversorgung beiträgt. Datenschutz muss weniger als „Wegschließen der Daten“ und mehr als „Schutz der Personenrechte“ verstanden werden. Die dauerhafte Finanzierung der technischen und personellen Infrastruktur für einen deutschen „Datenraum Gesundheit“ muss ebenso sichergestellt werden wie dessen Einbindung in eine „European Health Data Space“.