Apotheke

Ab 2018 kann jeder Versicherte freiwillig seinen Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Dieser soll möglichst alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt, sowie die Selbstmedikation. Der Medikationsplan wird zwar vom Hausarzt oder mitbehandelten Ärzten erstellt und aktualisiert, aber Apotheker können den Plan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel ergänzen.