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08.07.2025
Die Bundesländer haben einen Entwurf für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag veröffentlicht. Tritt der Entwurf so in Kraft, müssen Anbieter von Endgeräten wie Smart TVs künftig eine Jugendschutzvorrichtung in die Betriebssysteme einbauen, mit der der Zugang zu Medieninhalten nach Altersgruppen beschränkt werden kann.
Der Entwurf zum D-MStV enthält zudem Regelungen, die zu rechtlicher Unklarheit führen – insbesondere durch die selektive Aufnahme einzelner Regelungen aus dem European Media Freedom Act (EMFA). Diese Herangehensweise erschwert ein konsistentes Verständnis des regulatorischen Rahmens und kann zu widersprüchlichen Anforderungen führen.
Ein konkretes Beispiel ist die Bezugnahme auf die EMFA-Vorgaben zur Personalisierung von Benutzeroberflächen. Der Begriff „Benutzeroberfläche“ wird dabei unterschiedlich definiert, ohne das Verhältnis zwischen europäischer und nationaler Ebene klarzustellen. Auch die geplante Verpflichtung zur Anzeige der visuellen Identität von Inhalteanbietern (z. B. Logos) wirft Fragen auf – etwa, ob Hersteller zu ergänzenden Prüfungen verpflichtet sein sollen, was dem EMFA widersprechen würde.
Mit Blick auf den für Herbst 2025 angekündigten zweiten Reformabschnitt – insbesondere zur hervorgehobenen Auffindbarkeit – plädiert der ZVEI für Augenmaß und ein abgestimmtes Vorgehen mit europäischer Medienpolitik. Nationale Alleingänge führen zu regulatorischer Fragmentierung und erschweren technische Innovationen.
Der ZVEI fordert daher:
Ein funktionierender, europäisch harmonisierter Medienbinnenmarkt ist essenziell für zukunftsfähige medientechnische Entwicklungen – dieser soll gemeinsam gestaltet werden.
Zur Stellungnahme zum Entwurf des Digitale-Medien-Staatsvertrags