Folge 48: Messbare Ziele und konkrete Investitionen im Zukunftsprogramm Krankenhäuser verankern

Als Teil des Konjunkturpakets zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie stellt die Bundesregierung drei Milliarden Euro für Investitionen zur Verbesserung der Krankenhausstruktur und der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern zur Verfügung. Die Bundesländer wollen diese Mittel um weitere 30 Prozent, also 900 Millionen Euro erhöhen.

Digitalisierung ist ein Zusammenspiel vieler verschiedener Komponenten. Daher gehören zu den förderfähigen Kosten neben der Implementierung von IT-Systemen und der notwendigen Hardware auch weitere technische Ausrüstungen, u. a. auch aus der Medizintechnik – allerdings werden eben diese im Zukunftsprogramm noch nicht ausreichend mitgedacht. Gerade beim Ziel der digitalen Leistungsanforderung und Rückmeldung werden Investitionen in medizintechnische Geräte notwendig sein, die mit den entsprechenden IT-Systemen interagieren können.

Unabhängig davon steht der Summe an Investitionsmitteln, 3,9 Milliarden Euro, allerdings eine kumulierte Investitionslücke von 30 Milliarden Euro (laut der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft DKG) gegenüber.

Zuständig für die Finanzierung von Investitionen im Krankenhaus sind die Bundesländer, die über ganz Deutschland betrachtet in den letzten Jahren in Summe weniger Mittel zur Verfügung gestellt haben, als insgesamt von den Krankenhäusern angemeldet wurden.

Um mit den jetzt zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel tatsächlich einen zusätzlichen Schub für eine bundesweite Digitalisierung und Verbesserung der Krankenhausstruktur erreichen zu können, müssen sich Bund und Länder dringend auf ein gemeinsames Programm mit messbaren Zielen für die Digitalisierung verständigen. Sonst besteht die Gefahr, dass die zusätzlichen Investitionsmittel den Investitionsstau mildern, ohne nachhaltig zur Digitalisierung der Krankenhäuser beizutragen. Diese Ziele sollten über einen Dialog mit Anwendern und Industrie definiert werden, damit nachhaltige Lösungen für den Bedarf in der Versorgung auf Basis vorhandener Angebote schnell in die Praxis umgesetzt werden können.