Auf dem Weg zur digitalen Gesundheitsversorgung ist nun ein weiterer Meilenstein erreicht: Die „App auf Rezept“ ist nun tatsächlich verfügbar. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat kürzlich sein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) veröffentlicht. Erste DiGA sind auch bereits im Verzeichnis gelistet. Sie erfüllen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (Apps oder browserbasierte Anwendungen, die als Medizinprodukt niedriger Risikoklasse CE-gekennzeichnet sind) für DiGA, sind geprüft und können nun bei entsprechender Diagnose von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben und direkt von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Sowohl das Tempo der getroffenen gesetzlichen Regelungen als auch die bisherige Umsetzung durch das BfArM sind aus ZVEI-Sicht der richtige Schritt auf dem Weg hin zu einem digitalisierten Gesundheitssystem, das den Patienten ins Zentrum einer individualisierten Versorgung stellt und ihn auch als Akteur verankert.
Der nächste Schritt muss nun die Ausweitung dieser Regelung auf höhere Risikoklassen beinhalten (IIb und III), um auch digitale Gesundheitsanwendungen komplexerer Art für die Regelversorgung zuzulassen. Dazu sollte eine Hilfestellung beim Nachweis der „positiven Versorgungseffekte“ gegeben werden, z. B. bei vergleichenden Studien.