Presse
12.02.2026

Führende Organisationen des Verkehrssektors haben eine Handlungsempfehlung zur sicheren und normgerechten Handhabung havarierter Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Diese enthält praxisnahe Empfehlungen zum Abschleppen, Bergen und Transportieren verunfallter E-Fahrzeuge.
Mehr als 20 Organisationen beteiligten sich unter der Leitung des Verbands der Automobilindustrie (VDA) an der Erstellung des Leitfadens: So brachten sich neben ZVEI und ADAC u.a. Vertreterinnen und Vertreter aus Feuerwehren, Berufsgenossenschaften, Versicherungswirtschaft, Kfz-Handwerk und Abschleppindustrie ein.
Die Empfehlung bündelt somit das Fachwissen verschiedener Branchen und schafft einen sicheren, praxisorientierten und rechtlich abgesicherten Standard, z.B. für den Umgang mit E-Fahrzeugen im Brandfall oder nach Überschwemmungen. Damit adressiert der Leitfaden bestehende Unsicherheiten, etwa bei Abschleppdiensten, die regelmäßig auf beschädigte E-Fahrzeuge treffen. Die Handlungsempfehlung deckt technische und organisatorische Aspekte ab: von der Einschätzung der Gefährdungslage über Abschleppbedingungen bis hin zur sicheren Zwischenlagerung verunfallter Elektrofahrzeuge.
Der neue Leitfaden empfiehlt, Elektrofahrzeuge beim Abschleppen grundsätzlich nicht anders zu behandeln als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das bedeutet, dass eine besondere Gefährdung nur angenommen wird, wenn die Batterie auch äußerlich so stark beschädigt ist, dass von ihr eine Brandfahr ausgehen kann.
Eine entsprechende Ersteinschätzung soll weiter am Unfallort vorgenommen werden. Eine fachlich qualifizierte Diagnose erfolgt anschließend in der Fachwerkstatt. Diese entscheidet dann über Reparatur oder Ersatz. Dort soll das Fahrzeug auch abgestellt werden, nicht mehr, wie derzeit häufig üblich, bei einem Abschleppunternehmen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Sie können die Handlungsempfehlung hier Herunterladen.