07.11.2025
Die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind für den Gebäudebereich die wichtigsten Vorhaben dieser Legislatur. Dabei darf eines nicht aus dem Blick geraten: Die Energiewende im Gebäudesektor gelingt nur mit klaren, verlässlichen und investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen.

Wer heute in moderne Heizsysteme, Gebäudetechnik oder energetische Sanierung investiert, braucht Planungssicherheit. Die im GEG verankerte Anforderung zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen, ist ein zentraler Baustein dieser Sicherheit. Sie schafft Orientierung und fördert den Umstieg auf zukunftsfähige Technologien. Ebenso wichtig sind die pauschalen Erfüllungsoptionen – sie machen die Vorgabe praxistauglich und ermöglichen eine breite Umsetzung.
Die EU-Gebäuderichtlinie setzt ambitionierte Ziele für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands. Ihre vollständige und konsequente Umsetzung in nationales Recht ist unerlässlich, um die Klimaziele zu erreichen und den Gebäudesektor zukunftsfest zu machen.
Zudem gilt: In der laufenden Legislaturperiode sollte es bei einer einzigen Novellierung des GEG bleiben. Ständige Änderungen verunsichern und hemmen Investitionen. Die Branche braucht Stabilität, nicht neue Baustellen.
Digitalisierung und Elektrifizierung sind die Schlüssel zur erfolgreichen Transformation des Gebäudesektors. Sie ermöglichen intelligente Steuerung, effiziente Energienutzung und die Integration erneuerbarer Quellen. Wer die Energiewende ernst meint, muss diesen Technologien den Weg ebnen – jetzt.
Ihr Heinz-Werner Schmidt
Geschäftsführer Stiebel Eltron