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22.02.2022

Offene B2B Märkte erzeugen rechtliche Nebenwirkungen

"Do it yourself" ist zu einem eigenen bedeutenden Wirtschafts- und Marktfaktor geworden. Das gilt besonders für das Behauptgewerbe, Renovierung mit den baunahen Installationsgewerken. In der Folge sind völlig neue Vertriebsstrukturen entstanden: Produkte, die es früher nur in Fachgeschäften gab, die sich an ein spezifisches Fachpublikum richteten, werden heute in Baumärkten und Internetshops für Jedermann angeboten. Mit diesem Wandel stellen sich jedoch auch neue Fragen.

Warnsymbol "Produkt gehört in Fachhände"

Fachprodukte im Baumarkt:
Der Hersteller hat eine "Instruktionspflicht"

© Jörg Hempelmann / Fotolia

Sind die ursprünglichen Fachhandelsprodukte auch für Jedermann geeignet? Viele Produkte sind beispielsweise zum Einbau in elektrische Anlagen vorgesehen oder zur Reparatur von Geräten gedacht. Wohnungsrenovierungen sind oft mit dem Auswechseln oder der Neuinstallation von Schaltern, Steckdosen und Unterverteilungen verbunden. Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn dies nicht fachgerecht geschieht und infolge von Fehlern bei der Installation jemand zu Schaden kommt? Kann man den Vertrieb kritischer Produkte auf Fachpersonal beschränken?

Die Produkthaftung verlangt vom Hersteller, dass dieser für entstandene Schäden aus Produktfehlern einstehen muss. Als Fehler gildt dabie auch, wenn der Hersteller den Verwender nicht ausreichend über Gefahren und Gegenmaßnahmen informiert hat ( "Instruktionspflicht").

Die historisch gewachsene Rechtslage wird dem modernen Marktgeschehen nicht immer gerecht und ist besonders für Hersteller kompliziert. Zur Vereinfachung der Instruktionspflicht stehen zwei nach IEC 60417-6182/-6183 genormte Warnsymbole ("elektrische Fachkraft" und "mechanische Fachkraft") zur Verfügung.

 

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