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Produktbezogener Umweltschutz: Ökodesign-Richtlinie

Der produktbezogene Umweltschutz wird den Verbrauchern immer wichtiger. Gleichzeitig stellt er viele Unternehmen der Elektroindustrie vor zusätzliche Aufgaben. Die Ökodesign-Richtlinie ist ein Paradebeispiel einer europäischen Produktvorschrift.​

Energielabel zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Die Ökodesign-Regulierung soll den Energieverbrauch von Produkten senken. © MASP - Fotolia

Die Richtlinie 2005/32/EG wurde schon im Jahr 2005 veröffentlicht. Sie soll einen Rahmen schaffen, der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte festlegt. Am 3. November 2009 wurde sie durch die Neufassung 2009/125/EG ersetzt. Beide Richtlinien sind nahezu wortgleich, jedoch wurde der ursprüngliche Geltungsbereich von „ernergiebetriebenen Produkten“ (Energy using Products, EuP) auf „energieverbrauchsrelevante Produkte“ (Energy related Products, ErP) ausgedehnt.

Verbesserung der Umweltauswirkungen von Produkten

Mit der Ökodesign-Richtlinie wurde ein Rahmen geschaffen, der die Integration von Umweltaspekten in die Entwicklung und das Design von Produkten fördern soll. Gleichzeitig soll damit eine Verbesserung der Umweltauswirkungen dieser Produkte erreicht werden. Spezifische Anforderungen für bestimmte Produktkategorien werden von sogenannten Durchführungsmaßnahmen („implementing measures“) festgelegt.

Vorbereitungsstudien für Durchführungsmaßnahmen

Durchführungsmaßnahmen können für alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, die bestimmte Kriterien erfüllen, erlassen werden. Dies können beispielsweise TV-Geräte, Kühlgeräte oder Motoren sein. Inzwischen wurden verschiedene Maßnahmen veröffentlicht, die entweder bereits in Kraft getreten sind oder aber absehbarer Zeit in Kraft treten werden. Für viele  weitere Produktgruppen sind Durchführungsmaßnahmen in Vorbereitung (Vorstudien). Gerade hier ist eine Beteiligung von Stakeholdern möglich und sinnvoll.

Deutsche Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie

Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG), das am 25. November 2011 in Kraft getreten ist, setzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in deutsches Recht um.

Die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ist von den Ökodesign-Regulierungen in hohem Maß betroffen. Eine Vielzahl an Konsum- und Investitionsgütern, Komponenten und Anlagen sind nach aktuellem Stand durch entsprechende Durchführungsmaßnahmen, die auf Basis der Ökodesign-Rahmenrichtlinie 2009/125/EG entwickelt wurden, erfasst bzw. geregelt.

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