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14.01.2022
Errichter und Planer von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) stärken durch eine Zertifizierung durch den ZVEI ihre Wettbewerbsfähigkeit. Für Gebäudebetreiber ist das Zertifikat ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl qualifizierter Fachbetriebe.
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Vom ZVEI zertifizierte RWA-Fachbetriebe verpflichten sich zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Die Qualitätsstandards werden vom ZVEI überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht errichteten Anlage wird mit dem ZVEI-Qualitätssiegel deutlich erleichtert. Für Gebäudebetreiber ist das Zertifikat ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl qualifizierter Fachbetriebe.
Voraussetzung für eine Zertifizierung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Seit 2012 werden auch fundierte Kenntnisse bei der Instandhaltung von RWA vorausgesetzt. Darüber hinaus ist ein Eintrag in die Handwerksrolle bzw. das Handelsregister und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Das Zertifikat gilt befristet für zwei Jahre. Nach Auffrischungsschulungen der Fachkräfte ist es in vereinfachter Form erneut zu beantragen. Den Antrag auf Zertifizierung können nur Mitglieder der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer stellen. Anerkannte Fachbetriebe dürfen das Logo ‚ZVEI-zertifizierter Errichter RWA‘ führen.
Die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme bietet zur Vermittlung der notwendigen RWA-Sachkunde ein dreitägiges Seminar zu elektromotorischen und pneumatischen RWA und ein eintägiges Seminar für die Sachkunde der Instandhaltung an. Für den Nachweis müssen die Teilnehmer insgesamt drei Prüfungen ablegen und ihre Qualifikation als elektrotechnische Fachkraft nach DIN VDE 1000-10 vorlegen. Der Sachkundenachweis wird nach den bestandenen Prüfungen auf die jeweilige Person ausgestellt.