Termine
03.04.2019
Die bisherige „Bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie)“ mit Stand Juli 2017 wurde von der polizeilichen Expertengruppe ÜEA unter dem Vorsitz der Polizeiakademie Hessen (HPA) überarbeitet.

Hierbei wurden hauptsächlich folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
Nach dem Durchlaufen der entsprechenden polizeilichen Ausschüsse wurde vom entsprechenden Unterausschuss (UA IuK) mit Wirkung vom 20.03.2019 die Empfehlung an den Bund und die Länder ausgesprochen, die überarbeitete ÜEA-Richtlinie mit Stand Januar 2019 verbindlich anzuwenden.
Der Zeitpunkt der Umsetzung in den Bundesländern obliegt dem jeweiligen Bundesland. Neuanlagen sollen jedoch bereits unter Beachtung dieser neuen Ausgabe der ÜEA-Richtlinie projektiert und installiert werden. Nach Einführung durch das jeweilige Bundesland verlieren die vorhergehenden Fassungen der ÜEA-Richtlinie (Stand Juli 2017 oder die entsprechende Vorgängerversion) ihre Gültigkeit.
Quelle (auszugsweise): Polizei Hessen