Termine
15.05.2023
Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen- Batterien.Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen des ZVEI. Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten liefern.
In jedem Falle ist es erforderlich, sich über Einzelheiten in den Vorschriften selbst zu informieren. Maßgeblich sind die Vorschriften wie unten aufgeführt. Sie müssen vom Versender bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien in eigener Verantwortung eingehalten werden.