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Harmonisierte Rechtsvorschriften als Erfolgsgarant für den Binnenmarkt

Nicht nur Zölle behindern den Handel, sondern auch unterschiedliche Sicherheits- und Umweltvorschriften. Lösung ist die Harmonisierung von Rechtsvorschriften.

EU-Richtlinien und EU-Verordnungen ermöglichen den Verkauf von Produkten überall im europäischen Binnenmarkt. © view7 - Fotolia

Die Harmonisierung der nationalen Vorschriften geschieht durch europäische Gesetzgebung. Dies sind EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Sie werden ohne Änderung des Inhalts in die nationalen Rechtssysteme eingebettet. Die von den Richtlinien geregelten Produkte können ohne technische Änderungen überall im europäischen Binnenmarkt angeboten werden.
 

New Legislative Framework

Ab 1969 wurden in der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Harmonisierungsrichtlinien erlassen, die unter anderem sehr konkrete technische Vorschriften für Produkte enthielten. Die Harmonisierung ging schleppend voran, und die Angleichung an den technischen Fortschritt war kaum möglich. Der Durchbruch kam 1985 mit dem New Approach, der 2008 durch das New Legislative Framework modernisiert wurde.

 

Technik ist Sache der Normung

Die Produktanforderungen in den Richtlinien beschränken sich auf allgemein gehaltene sogenannte „grundlegende Anforderungen“. Die konkrete Ausgestaltung der Schutzziele wurde den europäischen Normenorganisationen CEN, CENELEC und ETSI übertragen. Die Erfüllung der Anforderungen wird in einem formellen Konformitätsbewertungsverfahren festgestellt. Dies erfolgt, abhängig vom potentiellen Risiko der Produkte, in der Elektroindustrie weitgehend in Eigenverantwortung des Herstellers ohne die verpflichtende Einschaltung von Prüfstellen.
 

Volle Verantwortung des Herstellers

Bis heute sind auf dieser Basis mehr als 20 Produktrichtlinien entstanden. Im Gegensatz zu vielen früheren nationalen Regelungen verfolgen diese Richtlinien auch das Ziel, dem Hersteller bei Entwicklung, Produktion und Vermarkten möglichst viel Eigenverantwortung zu übertragen. Die Einschaltung von Behörden oder gesetzlich autorisierten Prüf-, Zertifizierungs- und Genehmigungsstellen in dieser Phase wird nur noch dann, wenn dies ein besonders hohes potenzielles Sicherheitsrisiko der Produkte rechtfertigt.
 

Marktüberwachung für fairen Wettbewerb

Die zugestandene Freiheit wird von unseriösen Anbietern auch ausgenutzt. Hier setzt die staatliche Marktüberwachung ein. Sie überprüft stichprobenhaft die Produkte im Markt. Dies schützt den Verbraucher vor unsicheren Produkten und die heimische Industrie vor Wettbewerbsnachteilen. Wer nämlich auf Kosten der Sicherheit spart, schädigt die „ehrlichen“ Marktteilnehmer. Deswegen fordert die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie eine funktionierende Marktüberwachung.

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