Presse
31.07.2026
EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren zur EPBD-Umsetzung ein
Die Europäische Kommission hat gegen alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen der unvollständigen Umsetzung der überarbeiteten Gebäuderichtlinie (EPBD) eingeleitet. Der Schritt unterstreicht die Bedeutung einer zügigen und vollständigen Umsetzung der Vorgaben für einen energieeffizienten und klimaneutralen Gebäudebestand.

Der Gebäudesektor nimmt für europäische und nationale Ziele in den Bereichen Bezahlbarkeit, Effizienz und Klimaneutralität eine zentrale Rolle ein. In der EU wird rund 40 Prozent der Energie in Gebäuden verbraucht. Daher sprechen sich nun auch führende europäische Verbände in einem gemeinsamen Statement für die vollständige Umsetzung der EPBD in allen Mitgliedsstaaten aus. Neben der Überführung in nationales Recht ist dabei zentral, dass die Anforderungen praxisgerecht gestaltet sind und zu mehr Sanierungsaktivität führen.
Für Deutschland ergibt sich insbesondere bei den Anforderungen an gebäudetechnische Systeme in Wohngebäuden weiterer Handlungsbedarf. Aus Sicht der Elektro- und Digitalindustrie kommt intelligenten gebäudetechnischen Systemen eine zentrale Bedeutung für die Umsetzung der EPBD zu. Gebäudeautomation, digitales Energiemanagement sowie moderne Steuerungs- und Regelungssysteme ermöglichen eine bedarfsgerechte und energieeffiziente Nutzung von Gebäuden und technischen Anlagen.
Nun kommt es darauf an, die verbleibenden Umsetzungsschritte konsequent zu nutzen und die Rolle intelligenter Gebäudetechnik als zentralen Baustein für Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit weiter zu stärken.