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11.09.2026
ZVEI-Stellungnahme zu Substances of Concern (SoC): Informationspflichten praktikabel harmonisieren

Der ZVEI nimmt Stellung zur Methodik der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, kurz JRC, für den Umgang mit „Substances of Concern“ unter der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR).
Aus Sicht der Elektro- und Digitalindustrie müssen neue stoffbezogene Informationspflichten für Hersteller komplexer Produkte umsetzbar sein und einen konkreten, messbaren Nutzen für die Kreislaufwirtschaft schaffen. Dafür müssen sie die tatsächliche Verfügbarkeit von Stoffdaten in globalen, mehrstufigen Lieferketten berücksichtigen und auf einer belastbaren Datengrundlage beruhen.
Wir sprechen uns dafür aus, die Anforderungen auf bestehenden Regelungen und Informationswegen, insbesondere unter REACH, aufzubauen und kein paralleles Chemikalienrecht durch die ESPR zu schaffen. Stofflisten, Schwellenwerte, Komponentendefinitionen und Meldeanforderungen sollten produktgruppenübergreifend harmonisiert werden. Der ZVEI plädiert dabei für den Grundsatz „One List – One Declaration“.
Grundsätzlich gilt zudem: Hersteller können Informationen nur weitergeben, wenn diese zuvor entlang der Lieferkette verlässlich bereitgestellt werden. Nachgelagerte Berichtspflichten ohne vorgelagerte Informationspflichten sind deshalb abzulehnen. Deshalb empfehlen wir ein stufenweises Vorgehen nach dem Prinzip „Digitise – Prove – Expand“: bestehende REACH-Informationen zunächst digital nutzbar machen, den konkreten Anwendungsfall sowie Nutzen und Umsetzbarkeit zusätzlicher Anforderungen nachweisen und den Informationsumfang erst anschließend gezielt erweitern.
Die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier zum Download.