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30.07.2025
ZVEI-Orientierungshilfe zur EU-Ökodesign-Verordnung
Offenlegungspflichten für unverkaufte Verbraucherprodukte

Mit Artikel 24 der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) gelten neue Offenlegungspflichten: Unternehmen, die unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgen, müssen bestimmte Informationen jährlich offenlegen.
Doch welche Unternehmen und Produkte sind überhaupt betroffen? Die neue ZVEI-Orientierungshilfe zeigt auf, welche Produkte in den Anwendungsbereich fallen – und welche nicht.
Zudem gibt sie einen Überblick über gesetzliche Fristen und die inhaltlichen Anforderungen des neuen Berichtsformats gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2. Dieses Dokument bietet damit eine praxisnahe Hilfestellung für Unternehmen der Elektro- und Digitalindustrie bei der Bewertung und Vorbereitung auf die neuen Berichtspflichten.
Die Publikation basiert auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und veröffentlichten Erläuterungen der Europäischen Kommission.
Die gesamte ZVEI-Position finden Sie hier zum Download.