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09.07.2025
ZVEI-Position zu Ökodesign-Regeln für unverkaufte Produkte

Die Europäische Kommission konkretisiert derzeit die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) zur Offenlegung von Informationen über vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte. In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Durchführungsverordnung fordert der ZVEI praxistaugliche Fristen, klarere Definitionen und einen deutlichen Abbau zusätzlicher Bürokratie.
Kritisch bewertet der Verband insbesondere die geplante Prüfung der Angaben durch sogenannte „limited assurance“-Verfahren. Diese würden für Unternehmen erhebliche zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand verursachen, ohne dass die zugrunde liegenden Daten zwingend unter die bestehende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD fallen. Der ZVEI spricht sich stattdessen für stichprobenartige Kontrollen durch die zuständigen Behörden aus.
Darüber hinaus fordern wir mehr Klarheit bei zentralen Begriffen wie „unverkaufte Verbraucherprodukte“, „Komponenten“ oder „Zwischenprodukte“. Auch bei der geplanten Berichtsstruktur besteht Nachbesserungsbedarf – etwa bei der Unterscheidung zwischen Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie bei der Zuordnung von Zolltarifnummern (CN-Codes).
Aus Sicht der Elektro- und Digitalindustrie muss die Umsetzung der ESPR-Berichtspflichten praktikabel ausgestaltet werden. Unternehmen benötigen ausreichend Zeit zur Vorbereitung der neuen Anforderungen sowie konsistente und rechtssichere Vorgaben für die Datenerhebung und Berichterstattung.
Die gesamte ZVEI-Position finden Sie hier zum Download.