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17.10.2019

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum "Digitale Versorgung Gesetz"

Am 16. Oktober 2019 hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des "Digitale Versorgung Gesetzes" (DVG) durchgeführt. Der ZVEI war als Sachverständiger zu der Anhörung eingeladen und hatte im Vorfeld auch eine aktualisierte Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.

In der Anhörung wurden zwei aus Sicht des ZVEI besonders relevante Themen ausführlich behandelt:

1. Anspruch von Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen

Ein zentraler Inhalt des DVG besteht darin, dass Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Anspruch auf sogenannte „digitale Gesundheitsanwendungen“ erhalten. Bei diesen handelt es sich um Medizinprodukte der Klassen I und IIa unter der Europäischen Verordnung für Medizinprodukte (MDR). Die Kostenübernahme der Krankenkassen soll nach einem Prüfverfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) erfolgen. Der ZVEI und andere Industrieverbände haben in der Anhörung darauf hingewiesen, dass eine umfassende Digitalisierung der Gesundheitsversorgung nur möglich ist, wenn auch Medizinprodukte höherer Risikoklassen im Rahmen von digitalen Gesundheitslösungen durch die GKV erstattet werden. Aus Sicht des ZVEI ist es außerdem sinnvoll auch die entsprechenden Produkte der Klassen A und B unter der Europäischen Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) einzuschließen. Die Krankenkassen und eine Reihe von anderen Sachverständigen haben sich allerdings auch kritisch gegenüber dem geplanten Prüfverfahren beim BfArM geäußert.

2. Möglichkeit zur Analyse von GKV-Daten zur Entwicklung digitaler Versorgungsangebote

Das DVG soll eine Reihe von neuen Möglichkeiten schaffen, mit denen es möglich werden soll, Daten aus der GKV zu analysieren, um die Entwicklung von digitalen Versorgungsangeboten zu unterstützen bzw. eine umfassende Versorgungforschung zu betreiben. Diese Verbesserung beim Zugang zu Daten wurde von allen Sachverständigen als wichtige Verbesserung unterstützt. Der ZVEI und andere Industrieverbände haben betont, dass auch die Industrie berechtigt sein muss, mit diesen Daten zu arbeiten. Das ist im bisherigen Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Die vollständige Stellungnahme des ZVEI und den Entwurf des DVG finden zum Download in der rechten Spalte.

Die Verabschiedung des DVG durch den Deutschen Bundestag ist für Anfang November geplant. Der ZVEI wird seine Positionen in den jetzt stattfindenden parlamentarischen Beratungen weiter vertreten.

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