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29.01.2026
Der Bundestag hat das KRITIS Dachgesetz am 28. Januar 2026 verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken. Erstmals werden damit verbindliche sektorenübergreifende Mindeststandards sowie einheitliche Kriterien zur Identifizierung kritischer Anlagen festgelegt.

Der ZVEI unterstützt diesen wichtigen Schritt ausdrücklich. Entscheidend ist nun aus Sicht des Verbands, dass die Betreiber kritischer Anlagen zeitnah und in allen Bundesländern nach denselben Kriterien erfasst werden. Besonders für Einrichtungen, die unterhalb der Schwellenwerte von 500.000 zu versorgenden Einwohnern liegen, müssen bundesweit einheitliche, konsistente Bewertungsmaßstäbe gelten. Andernfalls droht ein stark divergierendes Vorgehen der Bundesländer, welches die Wirksamkeit des KRITIS‑Dachgesetzes erheblich beeinträchtigen könnte.
Zudem setzt sich der ZVEI dafür ein, dass Resilienzmaßnahmen der Betreiber verpflichtend auf Basis etablierter Normen und Standards entwickelt werden – unter anderem aus den Bereichen Einbruchschutz, Zutrittskontrolle, Videotechnik und Perimeterschutz. Diese bieten eine bewährte Grundlage, um kritische Anlagen realistisch, effizient und nachhaltig zu schützen.
Das KRITIS‑Dachgesetz bildet gemeinsam mit dem NIS‑2‑Umsetzungsgesetz, das die digitale Resilienz kritischer Anlagen regelt, den nationalen Rahmen zur Umsetzung der EU‑Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER‑Richtlinie). Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe, koordinierte und sektorenübergreifende Umsetzung beider Gesetzgebungen ein. Nach dem Bundestag muss nun der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.