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17.12.2025
Mit der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers zum Digitalen Medienstaatsvertrag (D-MStV) haben die Länder zentrale Weichenstellungen für die zukünftige Medienregulierung vorgenommen.

Ziel ist es, die bestehenden Regelungen an digitale Nutzungsrealitäten anzupassen und die kommunikativen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu sichern. Als Hersteller moderner Endgeräte wie Smart-TVs oder Streaming-Sticks nehmen die ZVEI-Mitglieder des Fachverbands Consumer Electronics dabei eine Schlüsselrolle ein: Ihre Produkte bilden die technische Schnittstelle zwischen Inhalten und Nutzerinnen und Nutzern – insbesondere über Benutzeroberflächen und Betriebssysteme.
Der ZVEI unterstützt das Reformanliegen der Länder ausdrücklich, sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf bei der Vereinfachung und Kohärenz des bestehenden Rechtsrahmens. Die Medienregulierung ist heute von einer Vielzahl europäischer, nationaler und länderspezifischer Vorgaben geprägt, die für Unternehmen schwer vorhersehbar und nur eingeschränkt praktikabel sind. Notwendig ist daher eine klare Abstimmung zwischen European Media Freedom Act, AVMD-Richtlinie, Digital Services Act und nationalem Medienrecht. Der Fokus muss auf einer einheitlichen europäischen Umsetzung liegen – nationale Vorgriffe oder zusätzliche Sonderregelungen würden die Komplexität weiter erhöhen und den EU- Binnenmarkt schwächen.
Darüber hinaus ist ein spürbarer Abbau bürokratischer Hürden zwingend erforderlich. Berichts-, Auskunfts- und Informationspflichten sollten konsequent auf ihre Wirksamkeit überprüft und nur dort eingesetzt werden, wo sie regulatorisch erforderlich, verhältnismäßig und rechtlich klar begründet sind. Gleichzeitig kann eine höhere Transparenz der Entscheidungen der Medienaufsicht dazu beitragen, die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns zu verbessern und Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
Besondere Schwerpunkte setzt der ZVEI bei der geplanten Überarbeitung der Definition von „Benutzeroberflächen“ sowie bei den Regelungen zur hervorgehobenen Auffindbarkeit von Medienangeboten. Aus Sicht des Verbands sind klare, technologieneutrale und softwarebasierte Begriffsbestimmungen erforderlich, um technische Überregulierung zu vermeiden. Regelungen zur Auffindbarkeit sollten ausschließlich auf europäischer Ebene weiterentwickelt werden, um einheitliche Benutzeroberflächen im EU-Binnenmarkt zu ermöglichen und nationale Sonderwege zu verhindern.
Auch bei der Reform des Medienkonzentrationsrechts und der Diskussion um eine mögliche KI-Regulierung mahnt der ZVEI zur Zurückhaltung. Zusätzliche medienrechtliche Verfahren sind nur dort gerechtfertigt, wo tatsächlich Regelungslücken bestehen und bestehende wettbewerbs- oder europarechtliche Instrumente nicht greifen.
Der ZVEI plädiert insgesamt für einen vom Verhältnismäßigkeitsprinzip geleiteten Reformprozess, der Komplexität reduziert, Rechtssicherheit schafft und Innovation ermöglicht. Das vollständige Positionspapier zeigt detailliert auf, wie eine moderne, praktikable und europäisch eingebettete Medienregulierung ausgestaltet werden kann.
ZumPositionspapierzum Eckpunktepapier der Länder zum Digitalen Medienstaatsvertrag.