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08.01.2026
Die Europäische Kommission hat die Überarbeitung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD) angestoßen. Ziel ist es, die bestehenden EU-Vorgaben an die digitalen Realitäten anzupassen und ihre Wirksamkeit im europäischen Binnenmarkt zu überprüfen.

Für die Branche ist dies ein zentraler Zeitpunkt: Nationale Sonderregelungen haben in den vergangenen Jahren zu einer zunehmenden Fragmentierung geführt und erschweren den freien Warenverkehr sowie die Entwicklung einheitlicher Produkte für den europäischen Markt.
Uneinheitliche nationale Vorgaben, etwa zur hervorgehobenen Auffindbarkeit von Medienangeboten, wirken sich unmittelbar auf Produktdesign, Entwicklungsaufwand und Kosten aus. Weiterhin konterkarieren unterschiedliche Umsetzungen in den Mitgliedstaaten das Ziel eines funktionierenden Binnenmarkts und behindern Innovation.
Die geplante AVMD-Reform ist eine Chance, Kohärenz wiederherzustellen, Doppelregulierung zu vermeiden und die Zersplitterung des Rechtsrahmens zu begrenzen. Entscheidend ist, dass die AVMD künftig klar mit anderen europäischen Regelwerken wie dem European Media Freedom Act und dem Digital Services Act verzahnt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass der Fokus auf einer einheitlichen europäischen Umsetzung liegt und nationale Vorgriffe oder zusätzliche Sonderwege vermieden werden.
Ein besonderer Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Branche bei den Regelungen zur hervorgehobenen Auffindbarkeit von Diensten von allgemeinem Interesse. Artikel 7a AVMD hat den Mitgliedstaaten bislang große Spielräume eröffnet, ohne ausreichend klare Leitplanken für eine einheitliche Umsetzung vorzugeben. Der ZVEI plädiert daher für einen mehrstufigen Ansatz: Während die Entscheidung, ob Auffindbarkeitsregeln eingeführt werden, weiterhin national getroffen werden sollte, müssen die funktionalen Anforderungen an deren Umsetzung EU-weit harmonisiert werden. Davon unbelassen ist eine nationale Entscheidung darüber welche Medienangebote privilegiert werden sollen.
Darüber hinaus spricht sich der ZVEI für einfache, technologie-neutrale und verhältnismäßige Vorgaben aus. Eine Ausweitung der Auffindbarkeitsregeln auf Hardware oder einzelne Inhalte wäre weder praktikabel noch zukunftssicher. Ebenso müssen Nutzerautonomie, Gestaltungsfreiheit und Designhoheit der Hersteller gewahrt bleiben, da sie zentrale Wettbewerbs- und Innovationsfaktoren darstellen.
Das Positionspapier („Call for Evidence“) zur AVMD-Überarbeitung steht auf Englisch zum Download zur Verfügung.