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Fesseln lösen

Die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen stellt die Basis einer klimaneutralen Industriegesellschaft dar. Da Deutschland sein Klimaziel für 2030 erhöht hat, müssen die Erneuerbaren weit stärker ausgebaut werden als bislang vorgesehen. Dafür muss die Politik jetzt die Weichen richtig stellen.

Status quo

Das Jahr 2020 markierte einen Wende­punkt auf dem Weg zur Klimaneutralität: Laut Statistischem Bundesamt lieferten die an Land und auf See installierten Windenergieanlagen zum ersten Mal mehr Strom als die heimischen Kohlekraftwerke. Zusammen trugen die erneuerbaren Energien nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 2020 fast 46 Prozent zum Strommix bei, die Kohlekraftwerke knapp 24 Prozent und die Gaskraftwerke gut 16 Prozent. Fünf Jahre zuvor lag der Anteil der erneuerbaren Energien erst bei 29 Prozent. In diesem Zuwachs spiegelt sich der Ausbau der Wind- und Solarenergie in den vergangenen Jahren wider: Waren 2015 bei der On- und Offshore-Windenergie 45 Gigawatt in Betrieb, so lag die Leistung 2020 bereits bei 63 Gigawatt. Die Photovoltaik legte im gleichen Zeitraum von 38 auf 54 Gigawatt zu. Doch mittlerweile stockt der weitere Ausbau.

Bislang war das vor gut zwanzig Jahren in seiner ersten Fassung verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Motor des Ausbaus der Wind- und Solarenergie. Es schreibt den Vorrang der Ökostrom-Anlagen bei der Einspeisung ins Netz fest – und garantiert den Anlagenbetreibenden eine sichere Vergütung für den eingespeisten Strom. EEG-Vergütung und Marktprämie werden als Umlage über den Strompreis refinanziert. Das trägt dazu bei, dass Strom als klimafreundlicher Energieträger weit stärker finanziell belastet wird als etwa Öl und Erdgas.

Da die Kosten der Wind- und Solarenergie stark gesunken sind, werden heute zudem mehr und mehr Anlagen ganz ohne Förderung gebaut. Dazu schließt der Anlagenbetreibende mit einem Abnehmer einen langjährigen Stromliefervertrag (Power Purchase Agreement, kurz PPA). Interessant ist dieses Modell etwa für gewerbliche Stromverbraucher, die sich zum Ziel gesetzt haben, ihr Unternehmen klimaneutral zu machen.

Perspektiven

Industrieprozesse, Autoverkehr, das Beheizen von Gebäuden – all das geschieht künftig vor allem elektrisch. Und wo Brenn- und Kraftstoffe auch langfristig unverzichtbar sind, etwa im Flug- und Schiffsverkehr oder in einigen industriellen Bereichen, kommt grüner Wasserstoff zum Einsatz, der per Elektrolyse mit Strom möglichst aus regenerativen Quellen produziert wird.

All das hat zur Folge, dass der Strombedarf trotz Effizienzgewinnen bei Anlagen, Maschinen und Geräten in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Da Deutschland zudem sein Klimaziel für 2030 erhöht hat, müssen die erneuerbaren Energien weit stärker ausgebaut werden als bislang vorgesehen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ausgerechnet, dass bis 2030 insgesamt 150 Gigawatt Photovoltaik-Leistung nötig sind, um den Strombedarf so zu decken, dass das Klimaziel erreicht wird. Das verlangt etwa eine Verdoppelung der derzeitigen Zubaurate. Bei der Windenergie an Land müssen 100 Gigawatt erreicht werden, was einem jährlichen Zubau von knapp fünf Gigawatt und damit mehr als einer Verdreifachung zu 2020 entspricht. 

Was nach einer Herkulesaufgabe klingt, ist wirtschaftlich und technisch machbar, wie viele Studien zeigen – vorausgesetzt, die Politik schafft dafür schnell die nötigen regulatorischen Bedingungen. Derzeit verzögern nicht zuletzt langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren – etwa für die Ausweisung von Flächen – den Ausbau der Erneuerbaren. Der ZVEI setzt sich daher für die Vereinfachung dieser Verfahren ein. Dazu zählt unter anderem auch eine weitreichende Digitalisierung der Antrags- und Entscheidungsprozesse bei den zuständigen Behörden. Gleichzeitig muss dem wachsenden Strombedarf auch durch Investitionen in die Stromnetze Rechnung getragen werden. „Der Ausbau der Erneuerbaren läuft ins Leere, wenn nicht parallel Ausbau, Umbau und die Digitalisierung der ­Netze voranschreiten“, so Anke ­Hüne­burg, Leiterin des Bereichs Energie im ZVEI. Ebenso brauche es marktwirtschaftliche Anreize, um netzdienliche Flexibilität für die Verteilnetze zu schaffen und so die vorhandenen Kapazitäten besser nutzen zu können. „Derzeit ist die Netzinfrastruktur nicht auf die künftigen Strommengen ausgelegt“, so Hüneburg. Bis 2045 ­müsse das Stromnetz dafür etwa auf das Doppelte ausgebaut werden.

 

„Derzeit ist die Netzinfrastruktur nicht auf die künftigen Strommengen ausgelegt.“

 Anke Hüneburg, verantwortlich für den Leitmarkt Energie im ZVEI

Handeln

Zunächst gilt es, die Ausschreibungsmengen für die erneuerbaren Energien zu erhöhen. Darüber kann die Politik recht zielgenau steuern, wie viel Windenergie- und Photovoltaik-Leistung neu installiert wird. Im Zuge der ohnehin anstehenden EEG-­Novelle könnte die Bundesregierung die Zahlen quasi mit einem Federstrich auf das erforderliche Niveau anheben. 

Allerdings ist es damit allein nicht getan, sagt Phillip Litz von Agora Energiewende. „Eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen zeigt nur dann Wirkung, wenn für den Bau der Anlagen auch die nötigen Flächen zur Verfügung stehen“, erklärt der ­Experte. Genug Platz für den massiven Ausbau der Wind- und Solarenergie gibt es in Deutschland, wie eine Studie von Öko-Institut und Prognos im Auftrag des WWF zeigt: Bundesweit gesehen könnten rund fünf Prozent der Landesfläche für die erneuerbaren Energien genutzt werden, ohne dass der Naturschutz leidet – weit mehr, als für das Erreichen der Klimaziele nötig ist. Die Abstandsregeln für die Windenergie in einigen Bundesländern verhindern bislang jedoch, dieses Potenzial auch nur annähernd auszuschöpfen. Auch bei der Ausweisung von Flächen für Solarparks sind manche Länder zögerlich. Agora Energiewende schlägt deshalb vor, die Länder zu verpflichten, über ihre Baugesetzbücher mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraft bereitzustellen. Zudem gelte es, die maritime Raumplanung anzupassen, sodass ausreichend Offshore-Windparks errichtet werden können. Darüber hinaus müssen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, etwa mit Blick auf Belange des Arten- und Naturschutzes. So fehlen hier bislang konkrete, bundesweit einheitliche Vorgaben durch die Politik. Was zur Folge hat, dass Gutachter, Naturschutzbehörden und Gerichte eigene Anforderungen entwickeln, die bisweilen weit über das Bundesnaturschutzgesetz hinausgehen.

Auch wenn derzeit immer mehr Anlagen allein marktwirtschaftlich finanziert werden, ist doch auf absehbare Zeit ein Förderrahmen notwendig, um den nötigen Ausbau zu erreichen. Das könnte etwa ein modifiziertes EEG sein, bei dem eine Steuerfinanzierung die EEG-Umlage auf den Strompreis ersetzt, oder auch eine Erhöhung des CO2-Preises.

Text Ralph Diermann | Illustration Barbara Geising

 

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 4.2021 am 6. Dezember 2021 erschienen



Erschienen in der Ausgabe 4.2021

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